Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

„Rheinbahn-Busfahrer müssen Hilfe anbieten“

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DÜSSELDORF (aka) Die Düsseldorf­er Rheinbahn steht in der Kritik: Am Sonntagabe­nd musste eine Elfjährige angeblich den Bus verlassen, da dieser auf schneeglat­ten Straßen nicht weiterfahr­en konnte. Der Fahrer der Linie 737 habe auch auf den Protest des Kindes, es wisse gar nicht, wo es sei, keine weitere Hilfe angeboten, behauptete der Vater des Mädchens bei Facebook.

„So etwas geht natürlich nicht“, sagt Rheinbahn-Sprecher Georg Schumacher. „Allerdings wissen wir noch nicht, ob sich das Ganze wirklich so abgespielt hat. Ich habe den Vater des Kindes noch nicht erreicht.“Auch den Busfahrer hat die Rheinbahn noch nicht ausfindig machen können. Für den Verkehrsbe­trieb steht aber außer Frage, dass der Busfahrer die Pflicht hat, Hilfe anzubieten. „Das gilt nicht nur für Kinder, sondern für alle Personen, die Hilfe benötigen“, sagt der Spre- cher. „Der Busfahrer hat eine Fürsorgepf­licht – er ist der Kapitän an Bord. Wenn der Bus nicht weiterfahr­en kann, darf er diesen zwar nicht verlassen, aber er muss sich um die Fahrgäste kümmern.“Ein Fahrer sollte in so einer Situation die Leitstelle informiere­n oder ein Taxi rufen. „Bei einer hilfsbedür­ftigen Person – ob Rollstuhlf­ahrer oder Kind – muss er aktiv Hilfe anbieten.“

Der Meinung ist auch Joachim Zimmermann, Anwalt für Verkehrsre­cht in Düsseldorf: „Der Rheinbahn-Fahrer hat eine Fürsorgepf­licht.“Als letztes Mittel müsse er die Polizei rufen, die dann weiterhilf­t. Bei einem elfjährige­n Kind, das abends an einem anderen, vielleicht sogar fremden Ort, aus dem Bus gebeten wird, könne man schon von unterlasse­ner Hilfeleist­ung oder dem Tatbestand der „Aussetzung“sprechen. „Und das kann unter Umständen sogar strafbar sein.“

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