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Brexit-Übergangsfrist bis Ende 2020
Die EU stellt die Weichen für die zweite Verhandlungsphase mit Großbritannien.
BRÜSSEL/LONDON (RP) Nach dem Brexit will die Europäische Union Großbritannien nur eine Übergangsphase bis Ende 2020 gewähren. In diesem Zeitraum müsse das Vereinigte Königreich alle Regeln des EU-Binnenmarkts und der Zollunion einhalten, teilte EU-Unterhändler Michel Barnier gestern mit. Es werde keinen Übergang à la carte geben. Die Forderungen der EU stecken das Terrain für die zweite Phase der Brexit-Verhandlungen ab, für die die Staats- und Regierungschefs der EU vergangene Woche grünes Licht gegeben hatten.
Großbritannien will die Staatengemeinschaft am 29. März 2019 verlassen. Dann verliert das Land seinen Sitz im Europäischen Rat und alle seine Abgeordneten im EU-Parlament. In einigen Institutionen könnten Briten nach wie vor eine Art Beobachterstatus erhalten, aber sie hätten keine Stimmrechte.
Barnier bekräftigte, dass die EU die künftigen Beziehungen mit einem Freihandelsabkommen ähnlich
Michel Barnier wie mit Kanada, Südkorea oder Japan regeln und bis Oktober 2018 Eckpunkte dafür vereinbaren wolle. Bisher erlaube kein solches Abkommen einen privilegierten Zugang für Finanzdienstleistungen zum EUBinnenmarkt. Damit stellte der Fran- zose eine wichtige Forderung der britischen Finanzbranche infrage.
Neben dem Handelsabkommen will die EU drei weitere Regelungen mit Großbritannien für die Zeit nach dem Austritt aus der EU treffen: zur Luftfahrt, zur Zusammenarbeit der Justiz und zu den Feldern Sicherheit, Außenpolitik und Verteidigung. Auch die Eckpunkte dafür sollen bis Oktober 2018 vereinbart werden und das Austrittsabkommen mit London flankieren.
Viele Abgeordnete im Londoner Parlament, auch konservative Rebellen, hatten eine Festschreibung des 29. März 2019 im EU-Austrittsgesetz abgelehnt. Ein Kompromiss lautet nun: Das Datum wird zwar im Gesetz verankert, aber es kann im Notfall noch geändert werden.
„Es wird keinen Übergang à la carte geben“
EU-Unterhändler