Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Schlechtgeredet
pflegerische Berufe, die oftmals zweitrangig oder gar nicht in Erwägung gezogen werden. Dass Handwerk immer noch „Goldenen Boden“hat und dass Akademiker in Zukunft unsere defekten Wasserrohre und Heizungen nicht reparieren können, ist den meisten Zeitgenossen noch nicht bewusst. Um die Situation zu verbessern, sind insbesondere die Schulen sowie die Unternehmen in die Pflicht genommen. In den Schulen muss man in Zusammenarbeit mit den Eltern die Schüler, die eine handwerklichtechnische Neigung zeigen, an die entsprechenden Berufe heranführen. Unternehmen, welche beklagen, dass offene Ausbildungsplätze nicht angenommen werden, sollten ihre Einstellungskriterien überdenken. Meines Erachtens muss das Abitur, das manche Firmen voraussetzen, nicht unbedingt Grundlage einer handwerklichen Ausbildung sein. Inge Schmitz Mönchengladbach-Neuwerk Zu „Arbeitgeber müssen sich selbst hinterfragen“(RP vom 22. Dezember): Ich bin als Berater im Handwerk unterwegs, mir fehlen zwei wesentliche Gedanken. Zunächst, dass Handwerksberufe systematisch schlechtgeredet worden sind, obwohl sich dort junge Meister leicht selbstständig machen können und dann mehr verdienen als die meisten Akademiker. Dann der Wahn, dass heute alle auf die Hochschulen drängen und anschließend 30 Prozent abbrechen. Das liegt am Ehrgeiz der Eltern und an der schlechten Ausbildung der Lehrer, die sich nicht vorstellen können, einen Berufsweg mit einer Lehre zu beginnen. Fazit: Es gibt eine gesellschaftliche Fehlentwicklung. Die Verantwortlichen habe ich benannt. Die Arbeitgeber sind es eher nicht. Helmut Becker per Mail Zu „Initiative gegen Rabenväter“(RP vom 20. Dezember): Ich unterstütze Ihre Initiative sehr, sehe ich doch als Familienrechtler die Fälle, in denen sich Väter wegducken (allerdings auch Mütter). Ihre „Zahlen“sind aber irreführend: Nicht Dreiviertel der Väter zahlt nicht, sondern Dreiviertel der getrennt lebenden Väter, deren Kinder Unterhaltsvorschussleistungen vom Amt erhalten, können später nicht erfolgreich auf Rückzahlung der Unterhaltsvorschussleistungen herangezogen werden. Wenn man überschlägt, dass über die Hälfte der Kinder in intakten Familien leben, weiterhin, dass die getrennt lebenden Väter überwiegend Unterhalt zahlen, verbleiben bei den Unterhaltsvorschusskassen die Fälle der „Rabeneltern“. Von denen kann rund ein Viertel im Nachhinein noch erfolgreich herangezogen werden. Dr. Christof Wellens Mönchengladbach Was Sie nicht erwähnen, sind die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V. Danach geben zwar tatsächlich nur etwa 51 Prozent der alleinerziehenden Frauen Unterhaltseingänge an, aufseiten der Väter ist die Zahl aber dramatischer: Sie liegt bei nur knapp 15 Prozent! Verweigern also 85 Prozent der Mütter die Zahlung? Statt sich mit fragwürdigen Zahlen in Populismus zu üben, sollten Sie die Förderung gleichberechtigter Elternschaft motivieren, die Missstände des aktuellen deutschen Familienrechts anprangern und auf die Entwicklung auf europäischer Ebene verweisen. Was wir nach meiner Überzeugung brauchen, ist ein Unterhaltsrecht, das die Verweigerung der gleichberechtigten Betreuung nach der Trennung als „Geschäftsmodell“verhindert. Ihr Artikel ist kein Beitrag im Interesse der von Trennung betroffenen Kinder. Heiko Winkler per Mail Zuschriften an die Rheinische Post/NGZ/Bergische Morgenpost/ Solinger Morgenpost gerne auch unter www.rp-online.de/leserbriefe