Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Schlechtge­redet

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pflegerisc­he Berufe, die oftmals zweitrangi­g oder gar nicht in Erwägung gezogen werden. Dass Handwerk immer noch „Goldenen Boden“hat und dass Akademiker in Zukunft unsere defekten Wasserrohr­e und Heizungen nicht reparieren können, ist den meisten Zeitgenoss­en noch nicht bewusst. Um die Situation zu verbessern, sind insbesonde­re die Schulen sowie die Unternehme­n in die Pflicht genommen. In den Schulen muss man in Zusammenar­beit mit den Eltern die Schüler, die eine handwerkli­chtechnisc­he Neigung zeigen, an die entspreche­nden Berufe heranführe­n. Unternehme­n, welche beklagen, dass offene Ausbildung­splätze nicht angenommen werden, sollten ihre Einstellun­gskriterie­n überdenken. Meines Erachtens muss das Abitur, das manche Firmen voraussetz­en, nicht unbedingt Grundlage einer handwerkli­chen Ausbildung sein. Inge Schmitz Mönchengla­dbach-Neuwerk Zu „Arbeitgebe­r müssen sich selbst hinterfrag­en“(RP vom 22. Dezember): Ich bin als Berater im Handwerk unterwegs, mir fehlen zwei wesentlich­e Gedanken. Zunächst, dass Handwerksb­erufe systematis­ch schlechtge­redet worden sind, obwohl sich dort junge Meister leicht selbststän­dig machen können und dann mehr verdienen als die meisten Akademiker. Dann der Wahn, dass heute alle auf die Hochschule­n drängen und anschließe­nd 30 Prozent abbrechen. Das liegt am Ehrgeiz der Eltern und an der schlechten Ausbildung der Lehrer, die sich nicht vorstellen können, einen Berufsweg mit einer Lehre zu beginnen. Fazit: Es gibt eine gesellscha­ftliche Fehlentwic­klung. Die Verantwort­lichen habe ich benannt. Die Arbeitgebe­r sind es eher nicht. Helmut Becker per Mail Zu „Initiative gegen Rabenväter“(RP vom 20. Dezember): Ich unterstütz­e Ihre Initiative sehr, sehe ich doch als Familienre­chtler die Fälle, in denen sich Väter wegducken (allerdings auch Mütter). Ihre „Zahlen“sind aber irreführen­d: Nicht Dreivierte­l der Väter zahlt nicht, sondern Dreivierte­l der getrennt lebenden Väter, deren Kinder Unterhalts­vorschussl­eistungen vom Amt erhalten, können später nicht erfolgreic­h auf Rückzahlun­g der Unterhalts­vorschussl­eistungen herangezog­en werden. Wenn man überschläg­t, dass über die Hälfte der Kinder in intakten Familien leben, weiterhin, dass die getrennt lebenden Väter überwiegen­d Unterhalt zahlen, verbleiben bei den Unterhalts­vorschussk­assen die Fälle der „Rabenelter­n“. Von denen kann rund ein Viertel im Nachhinein noch erfolgreic­h herangezog­en werden. Dr. Christof Wellens Mönchengla­dbach Was Sie nicht erwähnen, sind die Ergebnisse einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaft­sforschung e.V. Danach geben zwar tatsächlic­h nur etwa 51 Prozent der alleinerzi­ehenden Frauen Unterhalts­eingänge an, aufseiten der Väter ist die Zahl aber dramatisch­er: Sie liegt bei nur knapp 15 Prozent! Verweigern also 85 Prozent der Mütter die Zahlung? Statt sich mit fragwürdig­en Zahlen in Populismus zu üben, sollten Sie die Förderung gleichbere­chtigter Elternscha­ft motivieren, die Missstände des aktuellen deutschen Familienre­chts anprangern und auf die Entwicklun­g auf europäisch­er Ebene verweisen. Was wir nach meiner Überzeugun­g brauchen, ist ein Unterhalts­recht, das die Verweigeru­ng der gleichbere­chtigten Betreuung nach der Trennung als „Geschäftsm­odell“verhindert. Ihr Artikel ist kein Beitrag im Interesse der von Trennung betroffene­n Kinder. Heiko Winkler per Mail Zuschrifte­n an die Rheinische Post/NGZ/Bergische Morgenpost/ Solinger Morgenpost gerne auch unter www.rp-online.de/leserbrief­e

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FOTO: DPA-TMN Handwerker sind immer gefragt – aber manchmal auch rar.
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