Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kalenderbl­att 29. Dezember 1991

- TEXT: JENI / FOTO: EPD

Die Vernichtun­g der Unterlagen des Ministeriu­ms für Staatssich­erheit (kurz Stasi) der DDR hatte die Bürgerbewe­gung im Jahr 1989 erfolgreic­h verhindert. Als die ersten Pläne bekannt wurden, Unterlagen im Verlauf der friedliche­n Revolution zu verbrennen oder zu schreddern, besetzten Aktivisten zunächst die Bezirksste­llen in Erfurt, Leipzig, Suhl und Rostock, dann auch die Zentrale in Berlin. Auf diese Weise konnten Unmengen an Akten gesichert werden – Daten, die der Staatssich­erheitsdie­nst der DDR über seine eigenen Bürger gesammelt hatte. Nach der Wende stellte sich die Frage: Was tun mit diesen Unterlagen? Nach dem Bundesarch­ivgesetz hätten die Akten nicht sofort genutzt werden dürfen, es gilt eine 30-jährige Sperrfrist. Das Stasi-Unterlagen-Gesetz, das am 29. Dezember 1991 in Kraft trat, war deshalb ein Spezialges­etz, bei dessen Einführung Überlegung­en zum Datenschut­z gegen das Interesse an Aufarbeitu­ng abgewogen werden mussten. Das Gesetz gibt jedem deutschen Bürger Zugang zu seiner eigenen Akte, wobei Informatio­nen über andere Personen, die ebenfalls in der Akte stehen, geschwärzt werden. Geregelt wurde der Zugang durch eine Bundesbehö­rde, die bald nach ihrem ersten Leiter Joachim Gauck (Foto) den Namen „Gauck-Behörde“bekam. Seit der Einführung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 1991 haben mehr als drei Millionen Privatpers­onen von dieser Möglichkei­t Gebrauch gemacht.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany