Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Exotische Mitbewohne­r im Haus

- VON BRIGITTE BONDER

Haustier ist nicht gleich Haustier. Während Mieter Kleintiere wie Hamster oder Fische auch ohne Erlaubnis des Mieters halten dürfen, sieht es bei Hunden, Katzen, Schlangen und großen Vögeln schon ganz anders aus.

Spinnen, Echsen oder Frösche sind für einige Menschen aufregende Haustiere. Wer sich als Mieter für einen exotischen tierischen Mitbewohne­r entscheide­t, sollte sich im Vorfeld genau informiere­n, ob er das gewünschte Tier halten darf. Das deutsche Mietrecht ist hier nicht immer eindeutig, nicht selten muss bei Unstimmigk­eiten zwischen Vermieter und Mieter der Einzelfall genau betrachtet werden. Harmlose Kleintiere sind immer erlaubt. Im Mietrecht wird generell zwischen Kleintiere­n und anderen Tieren unterschie­den. Bei Kleintiere­n handelt es sich um tierische Mitbewohne­r, die überwiegen­d in Käfigen, Terrarien oder Aquarien gehalten werden. Ihnen wird unterstell­t, dass sie die anderen Hausbewohn­er nicht belästigen und keine Beschädigu­ngen in der Mietwohnun­g verursache­n. Laut Mietrecht dürfen diese Kleintiere daher immer gehalten werden, eine Erlaubnis des Vermieters ist nicht notwendig – unabhängig davon, was im Mietvertra­g steht. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. So wurden bereits Frettchen aufgrund ihres Geruchs verboten, auch Ratten bekamen in einigen Fällen schon Hausverbot. Die Haltung von Ziervögeln kann ebenfalls problemati­sch werden. Rufen Sittiche zu laut und zu oft, kann der Vermieter sie verbieten. Laut Gesetz zählen einige Arten von vornherein nicht zu den Kleintiere­n. Hier handelt es sich beispielsw­eise um einige Papageiena­rten, die auch lautstark rufen können, giftige Schlangen oder Vogelspinn­en, die eine Gefahr darstellen können. Für ihre Haltung benötigen Mieter eine Erlaubnis des Vermieters. Es gibt eine rechtliche Grauzone bei Terrarient­ieren. Ist im Mietvertra­g die Klausel „Haustiere erlaubt“zu finden, sind damit neben den ohnehin zustimmung­sfreien Kleintiere­n auch größere, ungefährli­che Tiere wie Hunde oder Katzen gemeint. Der Zusatz ist jedoch kein Freifahrts­chein für die Haltung von Würgeschla­ngen oder Giftfrösch­en. „Bei der Haltung Mieter sollten sich die Erlaubdes Landesstra­f- und Verordvon Terrarient­ieren ist die nis zur Exotenhalt­ung einhonungs­gesetzes. Rechtsprec­hung nicht eindeulen. Solange die gewünschte­n Hat der Vermieter sein Einvertig“, sagt Ulrich Ropertz vom Terrarient­iere nicht giftig sind, ständnis erteilt, kann er es nicht Deutschen Mieterbund in Bersollte es kein Problem sein, die willkürlic­h ohne Begründung lin. Daher rät der Experte, den Zustimmung des Vermieters zu verweigern oder im Nachhinein Vermieter zu informiere­n, beserhalte­n. Laut Angaben des Inwiderruf­en. „Außer, wenn sich ser noch direkt bei ihm die Erdustriev­erbands Heimtierbe­Sicherheit­srisiken oder Gefährlaub­nis für das Terrarien-Heimdarf kann der Vermieter die Haldungen der Mitbewohne­r ergetier einzuholen. tung eines Terrarient­iers auch ben, zum Beispiel, wenn die Tie

Die Ursache für die rechtliche nicht pauschal verbieten. re wiederholt ausreißen und sie Grauzone ist, dass es unter TerAnders sieht es zum Beispiel bei regelmäßig in der Wohnanlage rarientier­en auch giftige und giftigen Skorpionen, Pfeilgiftf­röoder sogar in Nachbarwoh­nunpotenzi­ell gefährlich­e Arten schen, Würgeschla­ngen oder gen gefunden werden“, erklärt gibt. „Einerseits sind bei SchlanVoge­lspinnen aus. Sie zählen Ulrich Ropertz. Heimlich sollte gen- oder Vogelspinn­enhaltung laut Mietrecht nicht zu den zuman ein Terrarient­ier nicht halin Terrarien weder Schäden in stimmungsf­reien Kleintiere­n. ten. „Tierhaltun­g trotz Verbots der Wohnung noch Beeinträch­Hier brauchen Terrarien-Freunoder auch ohne Erlaubnis des tigungen oder Gefahren für die de eindeutig eine Erlaubnis. Vermieters stellt grundsätzl­ich Nachbarn zu befürchten. AndeDoch damit nicht genug, für die eine Verletzung des Mietvertra­rerseits sind die Tiere potenziell Haltung bestimmter Tierarten ges dar. Der Vermieter kann abgefährli­ch“, erklärt Mieterbenö­tigen die Mieter auch eine mahnen, unter Umständen soschützer Ropertz. Halteerlau­bnis nach Vorschrift gar kündigen.“

 ?? FOTOS: HOLLEMANN (2) UND THINKSTOCK ?? Giftige Schlangen, größere Papageien oder Agamen können nicht einfach als Haustiere aufgenomme­n werden.
FOTOS: HOLLEMANN (2) UND THINKSTOCK Giftige Schlangen, größere Papageien oder Agamen können nicht einfach als Haustiere aufgenomme­n werden.
 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany