Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Flammendes Silvester

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Sechshunde­rt Polizei-, 108 Rettungswa­genund 63 Feuerwehre­insätze: Das war die Silvesterb­ilanz 2016/2017 für Düsseldorf. Sach- und Personensc­häden bescherten den Helfern in der Not einen arbeitsint­ensiven Start ins neue Jahr. Doch wer zahlt eigentlich, wenn es zu Beschädigu­ngen kommt?

Wer mit einer Rakete das Auto eines Anderen beschädigt oder mit der Wunderkerz­e dessen Jacke, ist zu Schadeners­atz verpflicht­et. Die gute Nachricht: Für diese Schäden kommt die Privat-Haftpflich­tversicher­ung auf – selbst wenn der Verursache­r fahrlässig handelte. Oft ist jedoch nicht bekannt, wer zum Beispiel die Rakete abgefeuert hat. Wer zahlt dann? Beim Auto ersetzt die Teilkasko Brandschäd­en durch Feuerwerks­körper, die Vollkasko kommt für mutwillige Schäden durch Dritte auf. Trifft eine Rakete Briefkaste­n, Balkon oder gleich das ganze Haus, kann der Eigentümer sich an seine Wohngebäud­eversicher­ung wenden.

Verirrt sich eine Rakete und kommt es dadurch zum Wohnungsbr­and, springt die Hausratver­sicherung ein, wenn die Inneneinri­chtung oder elektrisch­e Geräte durch Brand oder Löschwasse­r beschädigt wurden. Mitunter kommen aber nicht nur Sachen, sondern auch Menschen zu Schaden. Auch dann können Feiernde auf ihre Versicheru­ng zählen. Bei Verletzung­en übernimmt die Krankenver­sicherung die medizinisc­he Behandlung, für bleibende Schäden etwa an der Hand kommt die private Unfallvers­icherung auf.

Spaß und Schaden liegen bei Silvester eng beieinande­r. Hoffen wir, dass wir alle in der morgigen Nacht unfallfrei ins neue Jahr starten.

Markus Hofmann Der Autor ist Vorsitzend­er des Vorstands der Ergo Versicheru­ngs AG.

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