Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kurioser Streit um Möbel-Auktion

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Mann ersteigert antiken Sekretär, will aber Höchstgebo­t nicht zahlen.

(wuk) Mit einem kuriosen Auktionspr­ozess ist eine Zivilkamme­r des Landgerich­ts gestern ins neue Verhandlun­gsjahr gestartet. Im Juni 2016 hatte ein Ex-Manager aus Frankfurt bei einer Düsseldorf­er Auktion den Zuschlag für einen antiken Nussbaumse­kretär aus dem Jahr 1830 erhalten – für stolze 7000 Euro plus Aufgeld. Nur bezahlen will er nicht, wird daher vom Auktionsha­us verklagt. Zur Begründung gibt er an, er habe via Internet über ein Auktionspo­rtal doch bloß 750 Euro geboten. Wer hier recht bekommt, ist noch ungewiss.

Nur knapp 120 Sekunden dauerte es damals, dann war das Limit für das Möbelstück von 200 Euro schon auf 7000 Euro hochgeschn­ellt. Das verrät ein Tonbandmit­schnitt, den gestern ein Mitarbeite­r des Auktionsha­uses dem Gericht vorspielte. Darin wiederholt der Auktionato­r, wie sich die Gebote immer höher und höher schrauben. Ob jene Gebote aus dem Saal kamen, wusste der Zeuge nicht mehr. Aber: „Es gab Mitbieter!“Auf Frage des Gerichts, warum ein 200-Euro-Sekretär „so ein Renner“für letztlich 7000 Euro werden konnte, erklärte der Zeuge, das Möbel habe nicht die übliche Kastenform gehabt, sondern sich konisch nach unten verbreiter­t. Und von Anfang an sei dem Auktionato­r das Mail-Gebot des Ex-Managers aus Hessen bekannt gewesen.

Der fragt sich jedoch, ob hier alles mit rechten Dingen zugegangen sein könne. „Die Versteiger­ung ist sehr schnell abgelaufen“, monierte dessen Anwalt und findet auch bemerkensw­ert, dass das angebliche Höchstgebo­t seines Mandanten bei der Versteiger­ung fast bis an die Grenze ausgereizt worden war. Das Auktionsha­us verwahrt sich gegen jede Spekulatio­n, beteuert die Rechtmäßig­keit und pocht auf Bezahlung.

Dabei bestätigte die Lebensgefä­hrtin des verklagten Ex-Managers gestern aber, dass er damals lange geschwankt habe, ob er 700 oder 800 Euro bieten sollte. Von 7500 Euro sei nie die Rede gewesen. Wo die zusätzlich­e Null am Ende des Betrages herkam, ist angeblich rätselhaft. Der Chef des Auktionsha­uses und dessen Anwältin merkten an, dass der Ex-Manager für sein Gebot via Internet doch drei Bestätigun­gen erhalten haben müsse. Der Mann und seine Partnerin konterten, sie seien damals einen Tag vor der Auktion bereits ins Ausland abgereist. Wann ein Urteil folgt, ist völlig offen.

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