Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Strategien für die Wohnungssu­che

- VON KATJA FISCHER FOTO: LUKAS SCHULZE

Nicht nur in Großstädte­n wird die Wohnungssu­che immer komplizier­ter. Deshalb sollte man sich einen Plan zurechtleg­en, wie man das Vorhaben angeht.

In manchen Städten kann die Wohnungssu­che aufwendige­r und länger sein als die Planung einer Expedition in die Arktis. Und nervenaufr­eibender. Ein Besichtigu­ngstermin mit 100 Mitbewerbe­rn – trotz Vorauswahl – drückt auch auf die Motivation. Aber auch in ländlichen Gegenden mit vornehmlic­h Eigenheime­n kann die Suche nach der Mietwohnun­g in ertragbare­r Entfernung länger dauern.

Einfach nur mal zu schauen, was sich so ergibt, ist in beiden Situatione­n kein guter Plan. Es braucht eine richtige Strategie und ein systematis­ches Herangehen an die Aufgabe. Ein paar Fragen und Antworten dazu: Ist ein Makler-Auftrag bei der Suche sinnvoll? Das war einmal. „Zwar haben Makler einen guten Überblick über den Markt in ihrer Region“, sagt Sun Jensch vom Immobilien­verband Deutschlan­d. Doch: „Seit das sogenannte Bestellerp­rinzip in Kraft ist, nimmt kaum ein Makler einen Auftrag von potenziell­en Mietern an. Denn das ist ein großes Risiko für den Makler.“Das Gesetz sieht vor, dass der Mieter dem Makler nur dann eine Provision zahlen muss, wenn der aufgrund ei- (bü) Kündigung Überweist ein Jobcenter für einen Langzeitar­beitslosen die Miete zu spät, so kann das zu einer fristlosen Kündigung des Mietverhäl­tnisses führen, obwohl der Arbeitslos­e keinen Einfluss auf die Überweisun­gen durch das Jobcenter hat. Die häufigen Verspätung­en führen aber nur dann zum Aus, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er auf regelmäßig­e Zahlungen angewiesen ist. (BGH, VIII ZR 173/15) Eigenbedar­f Kündigt ein Vermieter eine Parterrewo­hnung nes konkreten Auftrags für ihn tätig geworden ist.

Wird eine Wohnung aber dann nicht von einem Auftraggeb­er angemietet, ist sie gewisserma­ßen verbrannt. Sie steht dann im Datenbesta­nd des Maklers, und er kann die Wohnung nicht noch einmal für nachfolgen­de Kunden anbieten, so das Gesetz. Folglich wegen Eigenbedar­fs, weil seine im vierten Stock lebende Tochter aus gesundheit­lichen Gründen darin einziehen soll, so muss er dem betroffene­n Mieter an sich eine andere im Haus frei werdende Wohnung anbieten. Handelt es sich dabei jedoch allein um die von der Tochter bewohnten Räume, so braucht er dafür das Angebot nicht zu unterbreit­en, weil es sonst zu einem – praktisch kaum möglichen – „fliegenden Wohnungswe­chsel“kommen müsste, entschied der Bundesgeri­chtshof in seinem Urteil. (BGH, VIII ZR 284/16) darf er dann auch keine Provision verlangen. „Also bieten Makler diese Dienstleis­tung für Mieter lieber nicht an“, erklärt Jensch. Lohnt sich die Suche über die Zeitung noch? Ja! „Von 21 Millionen Mietwohnun­gen in Deutschlan­d werden 15 Millionen von privaten Vermietern angeboten“, erläutert Gerold Happ vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d. „Unter ihnen sind vor allem viele ältere Leute, die neue Mieter nicht per Computer im Internet, sondern mit herkömmlic­hen Zeitungsan­noncen suchen. Wer in der regionalen Presse nach einer Wohnung schaut, kann mitunter wahre Schätzchen finden.“ Wie beeindruck­e ich den Vermieter bei der Besichtigu­ng? „Der Mietintere­ssent sollte versuchen, sich in die Lage eines Vermieters hineinzuve­rsetzen“, rät Siegmund Chychla vom Mietervere­in Hamburg. Erfahrungs­gemäß will der Beim ersten Termin ist ein allzu forscher Auftritt nicht angesagt. Hier geht es nur um den Eindruck von der Wohnung. „Verhandlun­gen über Mietkautio­n oder Miethöhe sind hier nicht angebracht, vor allem wenn noch andere Bewerber in den Räumen sind“, findet Chychla. Ungeschick­t sind auch das Hinterfrag­en der exakten Wohnungsgr­öße, das zentimeter­genaue Nachmessen mit einem Zollstock oder die Anfertigun­g einer Fotodokume­ntation. „Gegen ein paar Handyfotos haben die meisten Vermieter aber nichts, wenn man vorher fragt“, sagt Happ.

Wichtig ist auch, bereits zum Besichtigu­ngstermin alle notwendige­n Unterlagen wie Personalau­sweis, Einkommens­nachweise und Schufa-Eigenausku­nft dabei zu haben.

WOHNEN & RECHT

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Mittlerwei­le ist es normal, dass man bei einer Wohnungsbe­sichtigung mit zahlreiche­n anderen Interessen­ten konkurrier­t.

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