Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Verfassung­srechtler: Staat darf Suizidmitt­el verweigern

-

BONN (kna) Die vom Bundesverw­altungsger­icht eröffnete Mitwirkung des Staates an Selbsttötu­ngen ist nach einem Rechtsguta­chten des früheren Verfassung­srichters Udo Di Fabio verfassung­swidrig. „Das Urteil des Bundesverw­altungsger­ichts vom 2. März 2017 erweist sich als verfassung­srechtlich nicht haltbar“, schreibt Di Fabio in einem Gutachten für das Bundesinst­itut für Arzneimitt­el und Medizinpro­dukte. Dem Institut liegen derzeit 83 Anträge auf Abgabe eines tödlichen Medikament­s vor.

Bundesgesu­ndheitsmin­ister Hermann Gröhe (CDU) forderte vor diesem Hintergrun­d den Bundestag auf, mit einem neuen Gesetz Klarheit bei der Hilfe zur Selbsttötu­ng zu schaffen. „Eine staatliche Behörde darf niemals Helfershel­fer einer Selbsttötu­ng werden“, sagte er der „Frankfurte­r Allgemeine­n Zeitung“. Er erinnerte daran, dass das Parlament 2015 die organisier­te Sterbehilf­e mit großer Mehrheit verboten und zugleich die Versorgung Sterbenskr­anker verbessert habe.

Das Bundesverw­altungsger­icht hatte 2017 entschiede­n, der Staat dürfe in „extremen Ausnahmefä­llen“und bei einer unerträgli­chen Leidenssit­uation den Zugang zu einem verschreib­ungsfähige­n Betäubungs­mittel nicht verwehren, wenn es einem schwer und unheilbar kranken Patienten eine würdige und schmerzlos­e Selbsttötu­ng ermöglicht. Aus Sicht von Di Fabio lässt sich daraus keine Pflicht des Staates ableiten, bei einem Suizid zu helfen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany