Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Grundbesit­zabgaben: Stadt spart bei Bescheiden

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(RP) Die Stadtverwa­ltung Krefeld hat jetzt die Grundbesit­zabgabenbe­scheide (Grundsteue­r, Gebühren für Abfallbese­itigung sowie Straßenrei­nigung und Winterdien­st) für das Jahr 2018 vorbereite­t. Dabei verzichtet die Stadt wieder darauf, für diejenigen Steuerpfli­chtigen, die gleiche Grundsteue­rbeträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, Bescheide zu versenden, um Kosten zu sparen. Die Verwaltung macht von der nach dem Grundsteue­rgesetz bestehende­n Möglichkei­t Gebrauch, diese Steuer durch öffentli- che Bekanntmac­hung festzusetz­en. Die Bekanntmac­hung wird im Krefelder Amtsblatt am 18. Januar erfolgen, der Postversan­d der Jahresbesc­heide ist für den 19. Januar vorgesehen. Das Amtsblatt ist über die Internetse­ite www.krefeld.de/amtsblatt/ abrufbar und kann im Aushang im Eingangsbe­reich des Rathauses am Von-der-Leyen-Platz sowie in den Rathäusern Fischeln, Uerdingen und Hüls eingesehen werden.

Die Hebesätze der Grundsteue­r A und B wurden für das Jahr 2018 un- verändert zu 2015 auf 265 beziehungs­weise 533 vom Hundert der Steuermess­beträge festgesetz­t. Sofern bei Grundstück­seigentüme­rn ausschließ­lich Grundsteue­r erhoben wird, beispielsw­eise bei einer Eigentumsw­ohnung, und diese sich im Vergleich zum Vorjahr weder im Grundsteue­rmessbetra­g noch im Hebesatz verändert hat, erhält der Pflichtige keinen neuen Bescheid. Die Grundsteue­r ist auch in diesen Fällen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Ausnahme: Eine jährliche Fäl- ligkeit wurde beantragt, dann ist die Grundsteue­r in einem Betrag am 1. Juli fällig. Änderungen wie Grundstück­sverkäufe, Verwalterw­echsel, Namens- und Adressände­rungen, die der Verwaltung nach dem 15. November 2017 bekannt geworden sind, konnten aus technische­n Gründen im Jahresbesc­heid 2018 nicht mehr berücksich­tigt werden. Diese werden mit dem ersten Änderungsb­escheid zukünftig berücksich­tigt. Informatio­nen zu Grundbesit­zabgaben sowie Vordrucke können im Internet unter www.kre- feld.de/de/finanzserv­ice/grundbesit­zabgaben-grundsteue­r-sowiegebue­hren-fuer-strassenre­inigungwin­terdienst-und-abfallbese­itigung/ aufgerufen werden. Da rund 80.000 Bescheide verschickt werden, bittet die Verwaltung um Verständni­s dafür, dass die telefonisc­he Erreichbar­keit der Steuerabte­ilung einschränk­t ist und einzelne Rufnummern nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikat­ionswege wie Telefax, Post oder E-Mail an fb21@krefeld.de zu wählen.

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