Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Grundbesitzabgaben: Stadt spart bei Bescheiden
(RP) Die Stadtverwaltung Krefeld hat jetzt die Grundbesitzabgabenbescheide (Grundsteuer, Gebühren für Abfallbeseitigung sowie Straßenreinigung und Winterdienst) für das Jahr 2018 vorbereitet. Dabei verzichtet die Stadt wieder darauf, für diejenigen Steuerpflichtigen, die gleiche Grundsteuerbeträge wie im Vorjahr zu entrichten haben, Bescheide zu versenden, um Kosten zu sparen. Die Verwaltung macht von der nach dem Grundsteuergesetz bestehenden Möglichkeit Gebrauch, diese Steuer durch öffentli- che Bekanntmachung festzusetzen. Die Bekanntmachung wird im Krefelder Amtsblatt am 18. Januar erfolgen, der Postversand der Jahresbescheide ist für den 19. Januar vorgesehen. Das Amtsblatt ist über die Internetseite www.krefeld.de/amtsblatt/ abrufbar und kann im Aushang im Eingangsbereich des Rathauses am Von-der-Leyen-Platz sowie in den Rathäusern Fischeln, Uerdingen und Hüls eingesehen werden.
Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden für das Jahr 2018 un- verändert zu 2015 auf 265 beziehungsweise 533 vom Hundert der Steuermessbeträge festgesetzt. Sofern bei Grundstückseigentümern ausschließlich Grundsteuer erhoben wird, beispielsweise bei einer Eigentumswohnung, und diese sich im Vergleich zum Vorjahr weder im Grundsteuermessbetrag noch im Hebesatz verändert hat, erhält der Pflichtige keinen neuen Bescheid. Die Grundsteuer ist auch in diesen Fällen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu zahlen. Ausnahme: Eine jährliche Fäl- ligkeit wurde beantragt, dann ist die Grundsteuer in einem Betrag am 1. Juli fällig. Änderungen wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und Adressänderungen, die der Verwaltung nach dem 15. November 2017 bekannt geworden sind, konnten aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2018 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden mit dem ersten Änderungsbescheid zukünftig berücksichtigt. Informationen zu Grundbesitzabgaben sowie Vordrucke können im Internet unter www.kre- feld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-grundsteuer-sowiegebuehren-fuer-strassenreinigungwinterdienst-und-abfallbeseitigung/ aufgerufen werden. Da rund 80.000 Bescheide verschickt werden, bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit der Steuerabteilung einschränkt ist und einzelne Rufnummern nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikationswege wie Telefax, Post oder E-Mail an fb21@krefeld.de zu wählen.