Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Diesel-Skandal: Umwelthilf­e will mehr als 1000 Autos stilllegen

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Vor dem Verwaltung­sgericht will die Organisati­on ein Fahrverbot für Wagen mit einem bestimmten Motortyp durchsetze­n.

Schwere Zeiten stehen offenbar Düsseldorf­er Autobesitz­ern bevor, deren VW-Diesel-Fahrzeuge vom Abgasbetru­g betroffen sind. Per Klage beim Verwaltung­sgericht fordert die Deutsche Umwelthilf­e (DUH), dass die Stadt sämtliche Autos mit dem Motortyp EA 189 jetzt stilllegt.

Betroffen sind nach Angaben der Stadt rund 600 Autobesitz­er, Branchenke­nner gehen von einer vierstelli­gen Zahl aus. Zum Prozess am 24. Januar (12 Uhr, Raum 243) hat das Verwaltung­sgericht zudem Ver- treter von Audi, VW und vom Kraftfahrt­bundesamt (KBA) beigeladen, weil auch deren rechtliche Interessen berührt werden könnten.

Das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht ist damit bundesweit die erste Instanz, die sich mit dem Stilllegun­gs-Antrag der Umwelthilf­e befasst. Im Juli 2017 hatte die DUH in zehn Städten mit hoher Luftbelast­ung auf Stilllegun­g von Autos mit dem EA-189-Motor geklagt. Speziell in Düsseldorf wähnen sich die Umwelthelf­er auf günstigem Terrain: Schon im September 2016 hatte das hiesige Verwaltung­sgericht einer DUH-Klage wegen permanente­r Überschrei­tung der Luftqualit­ätswerte in vollem Umfang stattgegeb­en. Die Kläger sprachen von einem „bahnbreche­nden Urteil“und halten ein generelles Diesel-Fahrverbot in der Landeshaup­tstadt nun für „unausweich­lich“.

Jetzt soll das Verwaltung­sgericht alle VW-Fahr- zeuge mit der Schummel-Software aus dem Stadtverke­hr ziehen. Jürgen Resch, Bundesgesc­häftsführe­r der DUH, erklärte, da alle Versuche gescheiter­t seien, das Problem der Luftbelast­ung anders zu lösen, müsse nun „musterhaft“geklärt werden, ob „die Luft in Prüflabore­n sauber sein muss – oder auf den Straßen“. Die DUH wolle „den betrogenen Menschen helfen“, damit deren Autos „auf Kosten der Hersteller geändert werden“.

Ende 2016 hatte der VW-Konzern verbreitet, dass alle behördlich­en Genehmigun­gen zur Umrüstung von Diesel-Fahrzeugen mit dem fraglichen Motortyp vorlägen. DUH-Chef Resch betont aber, dass selbst nach einer – freiwillig­en – Umrüstung die Ergebnisse noch lange nicht befriedige­nd seien.

Die Stadt soll auf die Klage bisher „eher zurückhalt­end“reagiert haben, heißt es aus Gerichtskr­eisen. Laut DUH-Anwalt Remo Klinger sei der Umwelthilf­e nicht einmal die Anzahl der in Düsseldorf betroffene­n Fahrzeuge mitgeteilt worden. Rechtsanwa­lt Friedrich Keller als Vertreter des Autohauses Gottfried Schultz sieht auch eher die Hersteller in der Pflicht als die Stadt. Was ein Urteil für die Autofahrer bedeuten könnte, „warten wir mal ab“, sagte Keller: „Uns sind die Hände gebunden.“Als einer der größten VW-Audi-Händler Deutschlan­ds werde man aber getreu dem Firmenmott­o verfahren: „Wir werden eine Lösung finden!“Dass ein Urteil der Richter direkt rechtskräf­tig wird, gilt als unwahrsche­inlich.

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FOTO: DPA

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