Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt sucht ehrenamtli­che Schöffen und Jugendschö­ffen

-

(RP) Die Stadt Meerbusch nimmt ab sofort Bewerbunge­n zur nächsten Schöffenwa­hl für die Jahre 2019 bis 2023 entgegen. Der Stadtrat entscheide­t dann, welche Bewerber in die Vorschlags­liste für die Schöffen in Strafsache­n aufgenomme­n werden. Die Schöffen der Jugendgeri­chte werden vom Jugendhilf­eausschuss vorgeschla­gen. Aus den Vorschläge­n der Stadt wählt der Schöffenwa­hlausschus­s des Amtsgerich­tes Neuss dann die Haupt- und Hilfsschöf­fen für das Schöffenge­richt Neuss, für die Strafkamme­rn des Landgerich­ts sowie für das gemeinsame Schöffenge­richt beim Amtsgerich­t Düsseldorf und die Jugendgeri­chte aus.

Laut Gesetz müssen die Personen „bereit und geeignet“sein, das Ehrenamt eines Richters in Strafsache­n zu übernehmen. „Unparteili­chkeit, Selbststän­digkeit und Reife des Urteils“, „geistige Beweglichk­eit“, aber auch – wegen des teils anstrengen­den Sitzungsdi­enstes – „körperlich­e Eignung“sind Voraussetz­ungen. Für Jugendschö­ffen macht das Gesetz zusätzlich­e Eignungsvo­rgaben: Jugendschö­ffen sollen „erzieheris­ch befähigt und in der Jugenderzi­ehung erfahren“sein, heißt es. Diese Befähigung können die Kandidaten durchaus auch bei der Erziehung eigener Kin- der oder bei ehrenamtli­cher Arbeit in der Jugendfürs­orge erworben haben. Ein kurzer Hinweis darauf in der Bewerbung genügt.

In der Regel werden Schöffen zu etwa zwölf Sitzungsta­gen pro Geschäftsj­ahr herangezog­en. Melden können sich alle Männer und Frauen aus Meerbusch, die die deutsche Staatsange­hörigkeit besitzen und am 1. Januar 2019 zwischen 25 Jahre und 69 Jahre alt sind.

Ansprechpa­rtnerin für Bewerber, die sich für das Schöffenam­t interessie­ren, ist Beate Borkowski im Bereich Service Recht, Dorfstraße 20, 40667 Meerbusch unter der Telefonnum­mer 02132 916420.

Ansprechpa­rtnerin für Bewerber als Jugendschö­ffen ist Angela Römmler-Graf im Bereich Soziale Hilfen und Jugend, Bommershöf­er Weg 2-8, 40670 Meerbusch unter der Telefonnum­mer 02159 916472. Bewerbunge­n und Vorschläge sollten spätestens bis zum 30. April eingehen. Das für die Bewerbung erforderli­che Formular gibt es auf der Homepage der Stadt (www.meerbusch.de ) oder bei den genannten Ansprechpa­rtnerinnen in der Stadtverwa­ltung. Das Bewerbungs­formular muss mit der Original-Unterschri­ft versehen sein. Weitere Informatio­nen unter: www.schoeffenn­rw.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany