Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Nach dem Sturm
In ganz NRW laufen die Aufräumarbeiten, und die Schäden werden sichtbar. Jetzt kommt es darauf an, was die Versicherungen zahlen.
DÜSSELDORF (RP/dpa) Sturmtief „Friederike“hat in weiten Teilen Deutschlands große Schäden angerichtet. Besonders hart hat es Nordrhein-Westfalen getroffen. Die höchste Windgeschwindigkeit in NRW wurde mit 142 km/h auf dem Kahlen Asten gemessen. Am Donnerstag waren im Westnetz-Versorgungsgebiet zeitweise bis zu 150.000 Menschen von der Stromversorgung abgeschnitten. In den meisten Fällen hätten vom Sturm entwurzelte Bäume und abgebrochene Äste Stromleitungen beschädigt. Rund eine halbe Milliarde Euro Schaden habe der Sturm angerichtet, wie aus ersten Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht. Die Bahn hatte den Fernverkehr deutschlandweit eingestellt, er kam Freitag langsam wieder ins Rollen.
In Emmerich wollte ein Camper
Wer von Sturmschäden betroffen ist, muss diese unverzüglich seiner Versicherung
melden
einen Sturmschaden melden. Nach Angaben der Polizei hatte der 59Jährige entdeckt, dass ein herabgefallener Baum eine Wasserleitung beschädigt hatte. Den Schaden meldete er dem Eigentümer des Campingplatzes und wartete vor Ort, um ihm den umgestürzten Baum zeigen zu können. „Als er dort stand, ist hinter ihm ein massiver Baum umgekippt und hat ihn unter sich begraben“, erklärte am Nachmittag Polizeisprecher Michael Ermers.
Wenig übrig für ehrenamtliche Helfer hatte ein Autofahrer in Kevelaer. Während die Feuerwehr damit beschäftigt war, Sturmschäden an einem Supermarkt zu beseitigen, war der etwa 60 Jahre alte Mann mit einem weißen BMW mit Klever Kennzeichen auf den Parkplatz gerollt. Er drängte sich an den Feuerwehrleuten und der Absperrung vorbei in eine Parklücke. Als die Feuerwehrleute ihn darauf hinwiesen, dass er den Platz zu räumen habe, habe er die Einsatzkräfte als „Arschloch“beschimpft. Das sei hier sein „Stammplatz“. Den Feuerwehrleuten reichte es, sie verständigten die Polizei. Als die Beamten eintrafen, hatte sich der Mann allerdings aus dem Staub gemacht.
Gefrustet vom Verhalten anderer Autofahrer war auch Linda Ellerbrock. Die 22-Jährige war gegen 11 Uhr mit ihrem Ford in Krefeld unterwegs, als ein Baum unmittelbar vor ihr auf die Fahrbahn kippte. Ihr Auto wurde dabei zum Totalschaden, ein Ast bohrte sich durch die Windschutzscheibe, verfehlte Ellerbrock nur um Zentimeter. Zum Glück war auf der Gegenfahrbahn nur Momente später ein Rettungswagen unterwegs, der ihr sofort helfen konnte. Ganz im Gegensatz zu den Autofahrern hinter ihr. Diese hätten einfach umgedreht und gewendet, da es nicht weiterging. Sogar Fotos hätten sie gemacht von der Rettungsaktion.
Wer von Sturmschäden betroffen ist, muss diese unverzüglich seiner Versicherung melden. Für Schäden am Haus etwa durch umgestürzte Bäume oder vom Wind abgedeckte Dächer kommt die Gebäudeversicherung auf. Sie zahlt nach Angaben des Bundes der Versicherten auch Folgeschäden, etwa wenn durch das beschädigte Dach oder kaputte Fenster Regen eindringt und Wände oder Fußböden beschädigt werden. Bei überfluteten Kellern ist eine Versicherung gegen Elementarschäden nötig. Verbraucherschützer raten Betroffenen grundsätzlich in allen Fällen, so schnell wie möglich den Versicherer zu informieren und eine Schadensliste möglichst mit Fotos zu erstellen. Auch die Sturmstärke muss nachgewiesen werden, etwa durch die Windmessungen der Wetterämter oder Berichte aus der örtlichen Zeitung. Denn Sturmschäden sind erst ab Windstärke acht abgesichert, was einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Stundenkilometern entspricht, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft erklärt. „Friederike“sorgte für deutlich schwerere Sturmböen: Der Deutsche Wetterdienst warnte vor Windgeschwindigkeiten von bis zu 115 Stundenkilometern.
Bei Schäden am Auto greifen in der Regel Teil- oder Vollkasko des Halters. Versichert ist allerdings nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern in der Regel nur der Zeitwert des Wagens. Fällt etwa bei einem Sturm ein Ziegel auf einen geparkten Wagen, ist laut Verbraucherschützern die Teilkasko zuständig – bei einer Windgeschwindigkeit von mindestens 74,5 Stundenkilometern, wie die Gothaer Versicherung angibt. Die Vollkaskoversicherung hingegen ist demnach unabhängig von der Windstärke. Sie greift auch, wenn ein Autofahrer gegen einen umgestürzten Baum fährt und der Schaden damit selbst verschuldet wird. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, muss seinen Schaden selbst regulieren.