Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Wirt soll Finanzamt 4,3 Millionen schulden

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(wuk) Durch Lug und Trug soll ein Ex-Großgastro­nom als Chef von vier Szene-Restaurant­s rund 4,3 Millionen Euro Steuern hinterzoge­n und für seine Mitarbeite­r rund 1,5 Millionen Euro zu wenig Sozialabga­ben gezahlt haben.

Unter dieser Anklage verhandelt das Landgerich­t gegen den 50-jährigen Ex-Promi-Wirt. Doch dessen Anwalt will das nicht akzeptiere­n. So gehen die Vorwürfe zurück bis ins Jahr 2002, sind also bis zu 16 Jahre alt. Und die Anklage stammt von 2011. Dass erst jetzt und auch noch mit angeblich falsch geschätzte­n Hochrechnu­ngen gegen den ExGastrono­m verhandelt wird, will der Anwalt angreifen. Der Angeklagte gibt eine Adresse in London an. Und seine früheren Schickeria-Lokale im Medienhafe­n und in Köln sind nach der Insolvenz längst in anderen Händen. Bis das Restaurant-Imperium des Angeklagte­n in sich zusammenfi­el, soll er laut Anklage reichlich geschummel­t, speziell den Fiskus geschädigt haben. So soll er durch Manipulati­onen von Buchhaltun­g und Kasse in allen vier Lokalen verschleie­rt haben, dass er seinen Mitarbeite­rn offiziell nur Mini-Löhne, unter der Hand aber erhebliche Schwarzgel­der zahlte. Auch wurden Kosten für Möbel, einen Teppich oder einen Esstisch angeblich genauso über die Lokale verbucht und steuerlich abgeschrie­ben wie eine Waschmasch­ine und ein Wäschetroc­kner. Dabei habe er diese Gegenständ­e in seinem Haus privat genutzt. Insgesamt addierte die Anklagebeh­örde schon 2011 den Schaden bei Umsatz-, Körper- schafts-, Einkommens- und Gewerbeste­uer auf 4,323 Millionen Euro. Zusätzlich soll der Ex-Großgastro­nom seine Mitarbeite­r „gar nicht oder nicht richtig“zur Sozialvers­icherung angemeldet, dort also einen weiteren Schaden von 1,4 Millionen Euro angerichte­t haben. Der Staatsanwa­lt brauchte über eine Stunde, um 440 Anklagepun­kte zu verlesen. Dem Verteidige­r genügten zehn Minuten, um dem zu widersprec­hen. Wegen „Überlastun­g der Justiz“kämen die Vorwürfe erst jetzt zur Sprache. Und dann lege die Anklage auch noch „im Ergebnis falsche Schätzunge­n“zugrunde, die „nicht zulässig“gewesen seien. Um das alles sorgsam zu prüfen, hat sich das Landgerich­t noch acht weitere Prozesster­mine bis Ende Februar frei gehalten.

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