Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Hundehalte­r wehren sich gegen Geldbußen

-

(wuk) Gleich zwei Prozesse gegen Hundehalte­r standen gestern beim Amtsgerich­t auf der Tagesordnu­ng. So soll ein 45-jähriger Handwerker seinen Hund im Juli 2017 bei großer Sommerhitz­e unversorgt in seinem Auto zurückgela­ssen haben. Dafür jetzt aber 478 Euro Buße zu zahlen, lehnt er ab. Und eine 42-jährige Besitzerin eines jungen Rottweiler-Rüden soll den Welpen abends auf der Rheinkirme­s nicht ausreichen­d genug beaufsicht­igt haben, so dass das Tier sich losreißen, zu einem Grillstand rennen und dort angeblich um sich beißen konnte. Auch diese Hundehalte­rin protestier­te nun gegen eine Buße von 100 Euro.

Wegen Quälerei seines eigenen Mischlings­hundes verdächtig­t und dafür auch noch zur Kasse gebeten zu werden, wies der Handwerker trotzig von sich. An einem superheiße­n Sommertag habe er das Tier bei rund 30 Grad zwar in Bahnhofsnä­he in seinem Auto gelassen – aber „nicht stundenlan­g“, wie er beteuerte, „höchstens 50 Minuten“. Er habe nur einen Eimer Farbe in der Nähe abholen müssen, dann hätten ihm die Lieferante­n aber „noch unbedingt etwas zeigen wollen“– und nur deshalb habe er die geplante Parkzeit von zwanzig Minuten nicht eingehalte­n. Doch habe der Hund genug Wasser gehabt „und ich hatte offene Fenster“. Nach Augenzeuge­nberichten, die damals den Ordnungsdi­enst alarmierte­n, soll der Hund im Wageninner­n aber fast kollabiert sein, jedenfalls habe er kein Wasser gehabt und habe sogar versucht, unter einen der Autositze zu kriechen. Der Hundebesit­zer ist sich aber keiner Schuld bewusst, könne das Bußgeld auch nicht zahlen, weil er arbeitslos sei. Obwohl die Richterin darauf hinwies, dass sogar eine doppelt so hohe Geldbuße möglich sein könnte, lenkte der Mann nicht ein. Mit Vorladung der Augenzeuge­n soll der Prozess demnächst ganz von vorne beginnen.

Einsichtig­er zeigte sich wenig später dagegen die Halterin des jungen Rottweiler­s, der im Juli 2017 an den Rheinwiese­n ausgebüxt und zum Kirmes-Grill gerannt war. Sie bestritt zwar, dass ihr Hund die Grill-Gäste damals aggressiv attackiert oder gar gebissen habe. Doch gab sie zu, dass ihr der sieben Monate alte Rüde damals in einem Moment der Unachtsamk­eit entwischen konnte. Die Geldbuße von hundert Euro hat die Richterin auch im Hinblick auf die Jugend des Hundes dann aber auf die Hälfte reduziert, so dass Frauchen jetzt nur noch 50 Euro zahlen muss.

Newspapers in German

Newspapers from Germany