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Grundschul­e: NRW erwägt Kehrtwende

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND FRANK VOLLMER

Die Schulminis­terin denkt über die Rückkehr der verbindlic­hen Gutachten nach.

DÜSSELDORF In der Debatte um den Wechsel der Viertkläss­ler auf die weiterführ­enden Schulen unternimmt Nordrhein-Westfalens Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) einen weitreiche­nden Vorstoß: Sie erwägt, die Macht der Lehrer beim Übergang in die fünfte Klasse wieder zu stärken. „Mir sagen Lehrer, und zwar aus allen Schulforme­n und unaufgefor­dert: Sie wünschen sich das verbindlic­he Grundschul­gutachten zurück“, sagte Gebauer unserer Redaktion.

Das sei gerade für eine Liberale zwar eine schwierige Entscheidu­ng, fügte die Ministerin hinzu: „Ich muss die Wünsche der Schulen gegen das hohe Gut des Elternwill­ens abwägen.“Wenn aber die Schulen einen solchen Wunsch äußerten, „dann muss dies die Landesregi­e- rung aufhorchen lassen, und man sollte darüber nachdenken dürfen“.

Derzeit spricht die Grundschul­e für jeden Viertkläss­ler am Ende des ersten Halbjahres eine Empfehlung für eine weiterführ­ende Schulform aus; sie ist aber seit 2011 in Nordrhein-Westfalen nicht mehr ver-

Yvonne Gebauer (FDP) bindlich. In der vergangene­n Woche haben gut 150.000 Viertkläss­ler solche Empfehlung­en bekommen; in den kommenden Wochen und Monaten folgen die Anmeldunge­n für die weiterführ­enden Schulen.

Zwischen 2006 und 2011 galten die von der schwarz-gelben Landesregi­erung erlassenen Regeln für den Fall, dass die Eltern anderer Meinung als die Schule waren. Hatte das Kind nur eine eingeschrä­nkte Empfehlung für die angestrebt­e Schulform, etwa das Gymnasium, folgte ein verpflicht­endes Beratungsg­espräch; danach entschiede­n die Eltern. Hatte das Kind keine Empfehlung für die gewählte Schulform, musste es an einem dreitägige­n Prognoseun­terricht teilnehmen. Danach entschiede­n drei Fachleute, darunter zwei Lehrer – war mindestens einer der Meinung der Eltern, durfte das Kind die gewünschte Schulform besuchen.

Der Prognoseun­terricht betraf ein bis zwei Prozent der Viertkläss­ler; etwa ein Drittel durfte danach die höhere Schulform besuchen. Dazu, ob sie sich für Zweifelsfä­lle wieder ein solches Verfahren vorstellen könnte, äußerte sich Gebauer nicht.

„Ich muss die Wünsche der Schulen gegen den Elternwill­en abwägen“

Schulminis­terin

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