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Grundschule: NRW erwägt Kehrtwende
Die Schulministerin denkt über die Rückkehr der verbindlichen Gutachten nach.
DÜSSELDORF In der Debatte um den Wechsel der Viertklässler auf die weiterführenden Schulen unternimmt Nordrhein-Westfalens Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) einen weitreichenden Vorstoß: Sie erwägt, die Macht der Lehrer beim Übergang in die fünfte Klasse wieder zu stärken. „Mir sagen Lehrer, und zwar aus allen Schulformen und unaufgefordert: Sie wünschen sich das verbindliche Grundschulgutachten zurück“, sagte Gebauer unserer Redaktion.
Das sei gerade für eine Liberale zwar eine schwierige Entscheidung, fügte die Ministerin hinzu: „Ich muss die Wünsche der Schulen gegen das hohe Gut des Elternwillens abwägen.“Wenn aber die Schulen einen solchen Wunsch äußerten, „dann muss dies die Landesregie- rung aufhorchen lassen, und man sollte darüber nachdenken dürfen“.
Derzeit spricht die Grundschule für jeden Viertklässler am Ende des ersten Halbjahres eine Empfehlung für eine weiterführende Schulform aus; sie ist aber seit 2011 in Nordrhein-Westfalen nicht mehr ver-
Yvonne Gebauer (FDP) bindlich. In der vergangenen Woche haben gut 150.000 Viertklässler solche Empfehlungen bekommen; in den kommenden Wochen und Monaten folgen die Anmeldungen für die weiterführenden Schulen.
Zwischen 2006 und 2011 galten die von der schwarz-gelben Landesregierung erlassenen Regeln für den Fall, dass die Eltern anderer Meinung als die Schule waren. Hatte das Kind nur eine eingeschränkte Empfehlung für die angestrebte Schulform, etwa das Gymnasium, folgte ein verpflichtendes Beratungsgespräch; danach entschieden die Eltern. Hatte das Kind keine Empfehlung für die gewählte Schulform, musste es an einem dreitägigen Prognoseunterricht teilnehmen. Danach entschieden drei Fachleute, darunter zwei Lehrer – war mindestens einer der Meinung der Eltern, durfte das Kind die gewünschte Schulform besuchen.
Der Prognoseunterricht betraf ein bis zwei Prozent der Viertklässler; etwa ein Drittel durfte danach die höhere Schulform besuchen. Dazu, ob sie sich für Zweifelsfälle wieder ein solches Verfahren vorstellen könnte, äußerte sich Gebauer nicht.
„Ich muss die Wünsche der Schulen gegen den Elternwillen abwägen“
Schulministerin