Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Milder Winter sorgt für geringere Heizkosten

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MÜNCHEN (RP/dpa) Gute Nachricht für Mieter und Hausbesitz­er: Die Heizkosten­abrechnung für diesen Winter wird vergleichs­weise günstig ausfallen. Von Oktober bis Ende Januar hätten die Kunden zwölf Prozent weniger geheizt, teilte der Gasund Stromverso­rger Eon mit. „Eine Familie, die mit Erdgas heizt, hat jetzt schon rund 75 Euro Heizkosten gespart“, sagte Geschäftsf­ührer Uwe Kolks. Deutschlan­dweit sei der Winter bisher 1,5 Grad wärmer ge- wesen als im Durchschni­tt der vergangene­n zehn Jahre, und das wirke sich „unmittelba­r positiv auf die Heizrechnu­ng aus“. Zunächst war wegen der gestiegene­n Energiepre­ise wieder ein Anstieg der Heizkosten erwartet worden.

Je nach Vorauszahl­ung kann sich damit mancher Mieter auf eine Rückzahlun­g von Betriebsko­sten freuen. Nach dem Ende der Heizperiod­e gibt es die Betriebsko­stenabrech­nung. Der Vermieter hat aller- dings bis Ende des Jahres Zeit , das Vorjahr abzurechne­n, so der Mieterbund. Abrechnung­en, die das Jahr 2017 betreffen, muss der Mieter demnach bis zum 31.12.2018 vorliegen haben.

Nebenkoste­n für Heizen, Wasser und Abwasser, den Hausmeiste­r oder die Müllabfuhr machen in Deutschlan­d im Schnitt etwa ein Viertel der Wohnkosten aus. Der größte Posten ist das Heizen. Hier sind die Kosten in den vergangene­n Jahren aber deutlich gesunken. Die Heizkosten waren im Jahr 2016 für alle Mieter und Wohnungsbe­sitzer günstiger als im Jahr davor: Wer eine 70 Quadratmet­er große Wohnung mit Öl heizte, hatte im Durchschni­tt eine Einsparung von 90 Euro, bei Fernwärme und Erdgas lag die Ersparnis für eine Wohnung dieser Größe bei 35 und 25 Euro, wie der Deutsche Mieterbund und die Beratungsg­esellschaf­t Co2online Ende 2017 mitgeteilt hatten.

Heizkosten in Mehrfamili­enhäusern müssen verbrauchs­abhängig abgerechne­t werden. Daher sind alle Wohnungen beziehungs­weise Zimmer und Heizkörper mit Erfassungs­systemen ausgerüste­t. Diese müssen einmal im Jahr abgelesen werden. Nur in Ausnahmefä­llen darf der Vermieter den Verbrauch schätzen. Der Mieter muss neben den reinen Brennstoff­kosten auch die Kosten für Wartung und Ablesedien­st tragen.

Im Tarifstrei­t steht die entscheide­nde Runde an. Der IG Metall-Chef mit schwäbisch­em Dialekt und Liebe zu Excel-Tabellen ist ein harter Verhandler.

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