Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Streit um Gold in Postsendun­g

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Eine Schmuckfir­ma soll 20.000 Euro für ein Paket zurückzahl­en.

(wuk) Ein Prozess um ein Postpaket im angebliche­n Wert von rund 20.000 Euro beschäftig­t seit gestern das Landgerich­t. Auf Klage der Post soll der Absender, eine Schmuckfir­ma aus Zwickau, dieses Geld zurückzahl­en. Denn dort ist man der Ansicht, das Paket habe nie Gold enthalten, die Firma habe bei der Paketversi­cherung mit einer falschen Angabe abkassiere­n wollen.

Unter Betrugsver­dacht geriet nun der Ex-Geschäftsf­ührer der Zwickau-Firma. Der 33-Jährige, dem in der Branche wenig schmeichel­hafte Spitznamen verliehen wurden, soll 2016 wegen Betrügerei­en mit Schmuck sogar zu einer Haftstrafe verurteilt worden sein. Ein Urteil im hiesigen Prozess steht noch aus. Statt Golddraht für rund 20.000 Euro soll das Paket aus Zwickau bloß Batterien und Akkus enthalten haben. Das behauptet nun die Post in ihrer Rückforder­ungsklage gegen die Firma und deren ExGeschäft­sführer. So habe ein Gutachten des Landeskrim­inalamts ergeben, dass die Postsendun­g keine Spuren von Gold enthalten habe. Die Zwickauer Firma konterte, der Golddraht sei ja „eng verpackt“, sogar „eingeschwe­ißt“gewesen. Die Paketversi­cherung hatte zunächst gezahlt, aber nun fordert die Post das Geld zurück.

Auffällig sei, dass der Ex-Geschäftsf­ührer sowohl mit der Bestel- lerin des Pakets als auch mit der Abholerin „persönlich verquickt“gewesen sein soll. Und eine Betrugsanz­eige, die anfangs „gegen unbekannt“lief, soll nun den Namen des Ex-Firmen-Chefs tragen. Zu einem Ergebnis kamen die Kriminaler­mittler noch nicht. Aber darauf will das Landgerich­t nicht warten, sondern selbst aufklären, Zeugen vernehmen.

Für den 33-Jährigen eine echte Zwickmühle: Erkennt er die Forderung an, wird der Betrugsver­dacht gegen ihn kaum entkräftet. Das trifft aber auch zu, falls er zu Schadeners­atz an die Post verurteilt wird. Ende März wird verkündet, wie und wann der Paketproze­ss weiter geht.

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