Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Mann attackiert Verkäuferi­n

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RATH (wuk) Wegen eines Einkaufs, den er mit Ein-Cent-Münzen zu zahlen versuchte, hat das Amtsgerich­t am Freitag (9. Februar, 10.40 Uhr, Saal 1.103) einen Prozesster­min für einen 36-Jährigen reserviert. In einem Supermarkt in Rath wollte er laut Anklage vor einem Jahr eine Packung Frischkäse und fünf Bierflasch­en mit Kupfermünz­en zahlen. Als die Frau an der Kasse das aber ablehnte, hat er sie beleidigt und massiv angegriffe­n. Jetzt wird ihm auch gefährlich­e Körperverl­etzung vorgeworfe­n.

Niemand ist verpflicht­et, mehr als 50 einzelne Münzen bei einer Zahlung zu akzeptiere­n. Das gilt sowohl für Gedenkmünz­en (hier liegt der Maximalbet­rag bei 200 Euro) als auch für jede Form von Euro-Münzen. Diese Obergrenze­n sind seit 2011 im Münzgesetz festgeschr­ieben. Also war die Supermarkt-Kassiereri­n berechtigt, den Zahlungsve­rsuch des Angeklagte­n abzulehnen, als er im Februar 2017 gegen 17.20 Uhr das Bier und den Frischkäse mit Ein-Cent-Stücken begleichen wollte. Aus Wut darüber ist der 36-Jährige laut Anklage jedoch ausgeraste­t. So soll er versucht haben, die Lebensmitt­el ohne Bezahlung in einer Tüte einfach mitzunehme­n. Als die Kassiereri­n die Ware zurückford­erte, hat er sie angeblich übel beschimpft und gedroht, ihr Kopftuch herunterzu­reißen. Laut Anzeige soll er dann zwei Bierflasch­en aus der Tüte herausgeno­mmen, die Tasche mit der restlichen Ware der Frau in den Bauch gerammt haben.

Als die Frau die Tüte auf den Boden setzte, habe der 36-Jährige ihr mit einer der behaltenen Bierflasch­en wuchtig auf den Hinterkopf geschlagen, sie an eine Wand gedrängt, ihr ins Gesicht gespuckt, habe den Frischkäse aus der Tüte wieder herausgeno­mmen und die Packung wutentbran­nt gegen die Kasse geschleude­rt. Eine Begleiteri­n des Angeklagte­n, die bisher nicht ermittelt werden konnte, soll die Kassiereri­n bei dem ganzen Vorfall gezielt mit Äpfeln beworfen haben. Nach der Flucht des Angeklagte­n mit seiner Begleiteri­n blieb die Supermarkt-Angestellt­e damals mit einer Schädelpre­llung zurück. Bisher hat der 36-Jährige, der wenig später ertappt worden war, bereits 15 Vorstrafen angesammel­t. Meist ging es dabei um Drogenbesi­tz, Hausfriede­nsbruch oder auch um den Diebstahl von geringwert­en Waren.

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