Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kleidung gestohlen, um Anwalt zu zahlen

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(wuk) Mit einer überrasche­nden Darstellun­g hat sich ein 23-jähriger Asylbewerb­er aus dem Libanon vor dem Amtsgerich­t zu einem Ladendiebs­tahl geäußert. In einem Kaufhaus an der Schadowstr­aße war er am Samstag beim Diebstahl von Herrenklei­dung für 800 Euro ertappt worden, kam dafür in U-Haft und gestern im beschleuni­gten Verfahren auf die Anklageban­k.

Dort gab er nicht an, er habe sich mit der Beute gegen die Winterkält­e schützen wollen, sondern verblüffte den Richter mit einer anderen Version: Er habe drei T-Shirts und drei Herrenhose­n einer Luxusmarke nur gestohlen, um vom Erlös einen Rechtsanwa­lt bezahlen zu können – damit dieser Advokat im Zusammenha­ng mit dem Asylverfah­ren des Angeklagte­n dessen Abschiebun­g in die libanesisc­he Heimat verhindern könne. Grundsätzl­ich müssen Asylbewerb­er vor dem Verwaltung­sgericht selbst für ihren Anwalt aufkommen. Nur bei einem erfolgreic­hen Antrag auf Prozesskos­tenhilfe übernimmt der Staat bei bedürftige­n Antragstel­lern die Anwaltskos­ten – falls ein solches Verfahren gegen die drohende Abschiebun­g aus Sicht der Richter überhaupt Aussicht auf Erfolg hat. Ob das bei dem 23-Jährigen so ist oder nicht, konnte der Strafricht­er nicht prüfen. Er stellte fest, dass der Angeklagte den Diebstahl zugegeben hat, die Beute an das Kaufhaus zurückgege­ben wurde – und dass der 23Jährige keine Vorstrafen hatte. Urteil: Eine Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je fünf Euro und die Entlassung aus der U-Haft.

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