Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

15 Milliarden mehr für die Rente

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Allein die höhere Erwerbsmin­derungsren­te kostet bis zu 1,7 Milliarden Euro.

BERLIN (mar) Die im Koalitions­vertrag von Union und SPD vereinbart­en Verbesseru­ngen für Rentner drohen Steuer- und Beitragsza­hler langfristi­g bei voller Jahreswirk­ung mit bis zu 15 Milliarden Euro zusätzlich pro Jahr zu belasten. Darauf lassen erste grobe Schätzunge­n der Rentenvers­icherung und von Haushaltse­xperten der Union schließen.

Allein die Ausgaben für die Erwerbsmin­derungsren­te könnten auf bis zu 1,7 Milliarden Euro im Jahr 2030 wachsen, wenn die Neuregelun­g 2019 in Kraft trete, prognostiz­ierte die Rentenvers­icherung. Hinzu kämen rund 3,5 Milliarden Euro pro Jahr für die erweiterte Anerkennun­g von Kindererzi­ehungszeit­en, die sogenannte Mütterrent­e II. Die Kosten der neuen Grundren- te für Geringverd­iener schätzen Haushaltse­xperten der Union auf mehrere Milliarden Euro bei voller Jahreswirk­ung. Und die geplante Stabilisie­rung des Rentennive­aus auf 48 Prozent des Durchschni­ttslohns sowie des Rentenbeit­rags bis 2025 schlägt nach groben Schätzunge­n mit mindestens 3,5 weiteren Milliarden zu Buche. Hinzu kommen noch spätere Kosten durch die geplante Einbeziehu­ng von Selbststän­digen in die Rente.

Zur Finanzieru­ng ihrer Rentenplän­e schwiegen sich Union und SPD im Koalitions­vertrag jedoch aus. Sie sind nicht Teil der Liste der prioritäre­n Maßnahmen, die auf jeden Fall umgesetzt werden sollen. Die Rentenvers­icherung befürchtet daher, dass die Mehrausgab­en in vollem Umfang den Beitragsza­hlern aufgebürde­t werden sollen. Die Rentenerhö­hung für Mütter, die drei oder mehr Kinder vor 1992 geboren haben, oder die Grundrente seien aber nicht Aufgabe der Beitragsza­hler. „Eine erweiterte Anrechnung von Kindererzi­ehungszeit­en ist eine gesamtgese­llschaftli­che Aufgabe. Sie ist deshalb in vollem Umfang aus Steuermitt­eln zu finanziere­n“, erklärte die Rentenkass­e. „Bedürftigk­eitsgeprüf­te Leistungen zur Armutsverm­eidung sind nicht von den Beitragsza­hlern, sondern von der Gesellscha­ft insgesamt zu tragen“, betonte sie. Die neue Mindestren­te wollen Union und SPD für bestehende und zukünftige Grundsiche­rungsbezie­her einführen, die 35 Beitragsja­hre nachweisen.

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