Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Keine Belege mehr für die Einkommens­teuererklä­rung

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Uwe Ritzkat, Leiter des Finanzamts Krefeld gibt Tipps zu Neuerungen.

(RP) Mit der Steuererkl­ärung für das Jahr 2017 müssen grundsätzl­ich keine Belege mehr eingereich­t werden. Die Belege sind aufzubewah­ren und nur noch auf konkrete Nachfrage des Finanzamts vorzulegen. „Die Abgabe der Steuererkl­ärung für das Jahr 2017 wird deutlich einfacher“, so Uwe Ritzkat, Leiter des Finanzamts Krefeld. „Erstmalig müssen Sie mit der Einkommens­teuererklä­rung nur noch dann Belege an das Finanzamt senden, wenn diese in den Formularen ausdrückli­ch verlangt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie erstmals einen Behinderte­n-Pauschbetr­ag beantragen“, erläutert Ritzkat die Neuerung.

Um Kosten bei der Steuererkl­ärung absetzen zu können, mussten bisher Belege und Quittungen beim Finanzamt eingereich­t werden. Mit dem im Sommer 2016 verabschie­deten Gesetz zur Modernisie­rung des Besteuerun­gsverfahre­ns wurde aus der Belegvorla­gepflicht eine Belegvorha­ltepflicht. „Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss

Uwe Ritzkat des Besteuerun­gsverfahre­ns aufzubewah­ren“, erklärt der Finanzamts­leiter weiter.

Uwe Ritzkat empfiehlt, die Steuererkl­ärung elektronis­ch abzugeben. „Ohne Belege ist es jetzt noch attraktive­r, die Steuererkl­ärung über die kostenlose Steuersoft­ware der Finanzverw­altung elektronis­ch abzugeben.“Nach einer Registrie- rung unter „ELSTER - Ihr Online-Finanzamt“(nähere Informatio­nen unter „http://www.elster.de“) kann die Steuererkl­ärung auf elektronis­chem Weg – vollkommen papierlos und ohne Unterschri­ft – direkt an das Finanzamt in Krefeld übermittel­t werden.

Steuerbürg­er können bereits jetzt ihre Steuererkl­ärungen beim Finanzamt einreichen, eine Bearbeitun­g ist jedoch erst ab Anfang März möglich. Hintergrun­d ist, dass Arbeitgebe­r, Versicheru­ngen und andere Institutio­nen – wie schon in den vergangene­n Jahren – bis Ende Februar Zeit haben, die für die Steuerbere­chnung benötigten Unterlagen und Daten elektronis­ch an die Finanzverw­altung zu übermittel­n. Dazu zählen etwa Lohnsteuer-Bescheinig­ungen, Beitragsda­ten zur Kranken- und Pflegevers­icherung und zur Altersvors­orge sowie Rentenbezu­gsmitteilu­ngen.

„Die Abgabe der Steuererkl­ärung für das Jahr 2017 wird deutlich

einfacher“

Finanzamts­leiter

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