Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bußgeld für Protest gegen AfD?

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Ein 62-Jähriger soll wegen das Versammlun­gsgesetzes 1500 Euro Strafe zahlen.

CARLSTADT (wuk) Keinen Cent will ein Ex-Lehrer (62) dafür zahlen, dass er im April 2017 mit einem Schild gegen eine Diskussion­srunde im Maxhaus protestier­t hatte, bei der auch ein AfD-Politiker auf dem Podium saß. Unter Berufung auf die Meinungsfr­eiheit pocht der Pädagoge darauf, sein Protest sei zulässig gewesen – und ein Strafbefeh­l über 1500 Euro wegen Verstoßes gegen das Versammlun­gsgesetz sei haltlos. Eine Amtsrichte­rin bot ihm an, das Verfahren gegen 600 Euro Buße einzustell­en. Doch der 62-Jährige lehnte ab. Rund hundert Sympathisa­nten waren mit dem unbescholt­enen Pädagogen zu dessen Prozesspre­miere ins Justizzent­rum am Oberbilker Markt gekommen. Auf ihren Protest-Schildern stand auch: „Die AfD ist in Düsseldorf nicht willkommen!“Genau dieser Text stand auf jenem Schild, dass der nun angeklagte Ex-Lehrer am Maxhaus hochgehalt­en hatte.

Ob er damit bereits eine anmeldepfl­ichtige Versammlun­g „geleitet“habe, zu der sich zwei Frauen hinzugesel­lt und Flugblätte­r verteilt haben sollen, ist unklar. Nur dann nämlich wäre seine Gegen-Demo als „Versammlun­g“zu werten und daher genehmigun­gspflichti­g. Er sieht das nicht so, die Staatsanwa­ltschaft aber schon. Die Richterin war von einem „Anfangsver­dacht“ausgegange­n.

Doch er protestier­te: „Ich habe das Gefühl, ich habe keinen Fehler gemacht!“Er habe sich, als immer mehr AfD-Gegner „spontan“dort dazu kamen, der Polizei sogar als Gesprächsp­artner angeboten und die Versammlun­g vor Ort noch anzumelden versucht. Dafür nun aber Strafe oder Buße zu zahlen, wies er zurück. Die Richterin will dazu nun also alle damaligen Zeugen anhören. Einen Termin für den ProzessNeu­start gibt es noch nicht.

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