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Kabinett billigt Anhebung des Mindestlohns für Dachdecker
BERLIN (mar) Für die rund 600.000 Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk sowie die etwa 60.000 gewerblichen Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk gelten rückwirkend zum 1. Januar höhere Branchen-Mindestlöhne. Für die Gebäudereiniger der Lohngruppe 1 in Westdeutschland steigt der Mindestlohn von bisher zehn auf 10,30 Euro pro Stunde, in Ostdeutschland von 9,05 auf jetzt 9,55 Euro. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinkt der Mindestlohn für ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro. Das geht aus zwei Verordnungen des Bundesarbeitsministeriums hervor, die heute vom Bundeskabinett gebilligt werden sollen.
Mit den Verordnungen werden Branchen-Mindestlöhne für allgemeinverbindlich erklärt, die Ende 2017 von den Tarifvertragsparteien bereits ausgehandelt worden waren. Durch die Allgemeinverbindlichkeitserklärung der Regierung wird die Tarifeinigung auch auf nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer erstreckt.
Die Mindestlöhne steigen den Verordnungen zufolge schrittweise an. In der Gebäudereinigung soll das Mindestentgelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und Westdeutschland gleich hoch sein und für die Lohngruppe 1, in der die meisten Arbeitnehmer beschäftigt sind, 10,80 Euro pro Stunde betragen. Bei gelernten Dachdeckern steigt der Mindestlohn 2019 auf 13,20 Euro.