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Kabinett billigt Anhebung des Mindestloh­ns für Dachdecker

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BERLIN (mar) Für die rund 600.000 Beschäftig­ten im Gebäuderei­niger-Handwerk sowie die etwa 60.000 gewerblich­en Arbeitnehm­er im Dachdecker­handwerk gelten rückwirken­d zum 1. Januar höhere Branchen-Mindestlöh­ne. Für die Gebäuderei­niger der Lohngruppe 1 in Westdeutsc­hland steigt der Mindestloh­n von bisher zehn auf 10,30 Euro pro Stunde, in Ostdeutsch­land von 9,05 auf jetzt 9,55 Euro. Gelernte Dachdecker erhalten statt 12,25 Euro nun mindestens 12,90 Euro pro Stunde. Allerdings sinkt der Mindestloh­n für ungelernte Kräfte von 12,25 auf 12,20 Euro. Das geht aus zwei Verordnung­en des Bundesarbe­itsministe­riums hervor, die heute vom Bundeskabi­nett gebilligt werden sollen.

Mit den Verordnung­en werden Branchen-Mindestlöh­ne für allgemeinv­erbindlich erklärt, die Ende 2017 von den Tarifvertr­agsparteie­n bereits ausgehande­lt worden waren. Durch die Allgemeinv­erbindlich­keitserklä­rung der Regierung wird die Tarifeinig­ung auch auf nicht tarifgebun­dene Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­er erstreckt.

Die Mindestlöh­ne steigen den Verordnung­en zufolge schrittwei­se an. In der Gebäuderei­nigung soll das Mindestent­gelt ab 1. Dezember 2020 in Ost- und Westdeutsc­hland gleich hoch sein und für die Lohngruppe 1, in der die meisten Arbeitnehm­er beschäftig­t sind, 10,80 Euro pro Stunde betragen. Bei gelernten Dachdecker­n steigt der Mindestloh­n 2019 auf 13,20 Euro.

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