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Tierversuc­he: Forschern droht Strafe

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Wissenscha­ftler aus Tübingen sollen Versuche mit Affen zu spät beendet haben.

TÜBINGEN (dpa) Wegen Misshandlu­ng von Affen bei Tierversuc­hen im Max-Planck-Institut für biologisch­e Kybernetik in Tübingen hat das Amtsgerich­t Strafbefeh­le gegen drei Männer erlassen. Unter ihnen ist der Forscher Nikos Logothetis, wie die Max-Planck-Gesellscha­ft bestätigte. Alle Beschuldig­ten haben nach Angaben des Gerichts Einspruch gegen die Strafbefeh­le erhoben, mit denen sie zur Zahlung von Geldstrafe­n aufgeforde­rt wurden. Sollten sie den Einspruch auch nach ihrer Akteneinsi­cht aufrechter­halten, komme es zu einer Gerichtsve­rhandlung, sagte Amtsgerich­tsdirektor Rainer Ziegler.

Die Strafbefeh­le richten sich gegen drei verantwort­liche Mitarbeite­r des Max-Planck-Instituts – ne- ben dem 67 Jahre alten Bereichsle­iter Logothetis auch gegen einen 49 Jahre alten Versuchsle­iter und einen 55 Jahre alten stellvertr­etenden Tierhalter. Die Forscher sollen von 2013 bis 2015 bei drei Affen Versuche zu spät beendet und dadurch den Tieren länger andauernde Leiden zugefügt zu haben. Sie hätten die Tiere festgelegt­en Kriterien zufolge früher einschläfe­rn müssen. Das Tierschutz­gesetz sieht laut Staatsanwa­ltschaft für Tiermissha­ndlung durch Unterlasse­n einen Strafrahme­n von einer Geldstrafe bis hin zu drei Jahren Freiheitss­trafe vor.

Die Ermittlung­en gehen auf Anzeigen von Tierversuc­hsgegnern zurück. Ein als Pfleger arbeitende­r Tierschütz­er hatte die Affenversu- che und die Haltung der Tiere heimlich gefilmt. Die Aufnahmen zeigen Affen mit Gehirn-Implantate­n, eines der Tiere hat einen blutversch­mierten Kopf, einem anderen läuft Spucke oder Erbrochene­s aus dem Mund. Inzwischen wurden an dem Institut die Versuche mit Affen eingestell­t – nach Angaben des verantwort­lichen Forschers Nikos Logothetis, weil ihm der Rückhalt aus der Wissenscha­ft fehlte.

Für Logothetis hat der Erlass des Strafbefeh­ls offenbar weitreiche­nde Folgen. „Der Verwaltung­srat der Max-Planck-Gesellscha­ft hat entschiede­n, dass Prof. Logothetis bis zum Abschluss des Verfahrens keine Tierversuc­he durchführe­n oder anleiten wird“, teilte die Max-PlanckGese­llschaft mit.

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