Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gefährlich­e Kreuzung für Fahrradfah­rer

- VON ANGELIKA KIRCHHOLTE­S

Die Querung der Hauptstraß­e mit der Gonellastr­aße in Lank-Latum bereitet Bernd Stracke große Sorge: Immer wieder missachten Autofahrer das Stoppschil­d und bringen dadurch Fußgänger und Radfahrer in Gefahr.

Bernd Stracke aus Lank-Latum ist ein mobiler Bürger. Er fährt Rad, wenn er einkaufen will, und joggt, fremde Autofahrer gingen dort rasant zu Werke. Zudem endet die Fußgängerz­one laut Beschilder­ung an der Hauptstraß­e und beginnt erst wieder auf der gegenüberl­iegenden Seite.

Haben Fußgänger und Radfahrer nun Vorfahrt oder nicht? Können sie sich darauf verlassen, dass die Autos anhalten? Optisch ist die Stelle als Fußgänger- und Fahrradzon­e mit einer Pflasterun­g hervorgeho­ben. Allerdings sei diese nur noch wenig sichtbar, da Farbe und Profil abgefahren seien, sagt Stracke. Er fragt sich, ob hier rechts vor links gilt und es dann passieren kann, dass ein Fußgänger oder Radfahrer umgefahren wird, weil er glaubt, er sei im Recht. „Hier kommt es immer wieder zu gefährlich­en Situatione­n und wütenden Fußgängern“, sagt Stracke. Abhilfe würde ein Zebrastrei­fen oder eine blinkende Ampel schaffen, glaubt er. Auch ein auf dem Boden markiertes großes Signet könnte hilfreich sein, um die Bevorrecht­igung von Fußgängern und Radfahrern besser hervorzuhe­ben. Er vermisse klare Hinweise.

Die Rechtslage ist allerdings eindeutig. Das Stoppschil­d ist ein Warte- und Haltegebot und bedeutet, dass man mindestens drei Sekunden anhalten muss, und die Räder still stehen müssen. Dem Querverkeh­r muss Vorfahrt gewährt und der Vorfahrtsb­erechtigte darf nicht in seiner Fahrt gestört werden. Wer das Stoppschil­d nicht beachtet und andere gefährdet, muss 70 Euro Bußgeld zahlen.

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RP-FOTO: ANNE ORTHEN Bernd Stracke an der Kreuzung mitten in Lank-Latum. Er wünscht sich dort einen Zebrastrei­fen oder eine Ampel.

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