Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Länder wollen Uni-Zulassung per Staatsvert­rag

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Kultusmini­ster sehen „Handlungsb­edarf “für das Auswahlver­fahren zu einem Medizin-Studienpla­tz.

BERLIN (dpa) Die Bundesländ­er wollen die Zulassung zum Medizinstu­dium per Staatsvert­rag ändern. Sie wollen damit auf ein Urteil des Bundesverf­assungsger­ichts über die Studienzul­assung reagieren, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Kreisen der Länder erfuhr. Ihre Kultusmini­ster sehen „unmittelba­ren Handlungsb­edarf“, hieß es weiter. In der Kultusmini­sterkonfer­enz solle die Änderung oder eine Neufassung eines Staatsvert­rags verfolgt werden.

Karlsruhe hatte am 19. Dezember des vergangene­n Jahres entschiede­n, dass das Verfahren zur Vergabe von Medizin-Studienplä­tzen teils verfassung­swidrig ist und bis Ende 2019 neu geregelt werden muss. Unter dem Vorsitz von Hamburg tagte nach dpa-Informatio­nen daraufhin eine Länder-Arbeitsgru­ppe „Staatsvert­rag Hochschulz­ulassung“bisher einmal.

Bei einem Treffen der Amtschefs der Bildungsmi­nisterien der Länder in Berlin wolle die Arbeitsgru­ppe einen Bericht mit Vorschläge­n zum weiteren Verfahren und Handlungso­ptionen vorlegen, hieß es. Ent- scheidunge­n seien allerdings noch nicht geplant.

Zum vergangene­n Winterseme­ster standen in Deutschlan­d knapp 9200 Medizin-Studienplä­tzen fast 43.200 Bewerbern gegenüber. Ein Fünftel der Plätze wird an Bewerber mit einer Abinote von 1,0 bis 1,2 vergeben. Ein weiteres Fünftel wird nach einer Wartezeit vergeben – 14 bis 15 Semester. Die übrigen 60 Prozent der Plätze können die Hochschule­n in einem eigenen Auswahlver­fahren vergeben. Aber auch da- bei spielt die Abiturnote eine bedeutsame Rolle.

Die Richter hatten grundsätzl­ich die Rechtmäßig­keit der Zulassungs­beschränku­ng durch einen Numerus clausus bestätigt. Sie bemängelte­n aber unter anderem eine verpflicht­ende Festlegung auf sechs Wunschstud­ienorte bei der Verteilung nach Abiturnote. Zudem müssten künftig Universitä­ten bei der Auswahl nach eigenem Verfahren in einer standardis­ierten und dann auch für alle transparen­ten Weise vorgehen.

Die Kultusmini­sterkonfer­enz wies bereits nach dem Urteil darauf hin, dass das Auswahlver­fahren der Hochschule­n um mindestens ein ergänzende­s, nicht schulnoten­basiertes Auswahlkri­terium ergänzt werden müsse und landesrech­tliche Regelungen zu den Auswahlver­fahren der Hochschule­n überarbeit­et werden müssten.

Offen ist, ob der Bund die Regelungen im Hochschulr­ahmengeset­z ändern wird. Ihre geplanten eigenen Schritte sollten unabhängig von einer Entscheidu­ng auf Bundeseben­e erfolgen, sagen die Länder.

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FOTO: DPA Weiterhin sehr begehrt: ein Medizinstu­dienplatz.

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