Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Gewissenhafte Leipziger Richter
Die Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts über die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten hat mehr Zeit in Anspruch genommen als erwartet. Die Richter wollen sich nun vier weitere Tage Zeit nehmen. Das spricht für die Tragweite, die sie diesem Urteil beimessen. Und dafür, dass sie diese Entscheidung nicht anderen Gerichten überlassen wollen.
Die Richter müssen abwägen zwischen einem besseren Umwelt- und Gesundheitsschutz für alle und den Eigentumsrechten der betroffenen Diesel-Fahrer. Würde ihnen die Einfahrt in die Städte künftig verwehrt, wäre dies einerseits eine Form der Enteignung. Andererseits muss in dieser Abwägung aber das Allgemeininteresse am Ende schwerer wiegen.
Zu begrüßen wäre daher, wenn die Richter die Bundesregierung indirekt zwängen, nun endlich die Grundlagen für eine „Blaue Plakette“zu schaffen. Dadurch könnten Fahrverbote zwar nicht verhindert, aber auf bestimmte Zonen und Diesel-Modelle beschränkt bleiben. Sie würden bundeseinheitlich gelten und wären für die Polizei überhaupt erst kontrollierbar. Gleichzeitig muss die Politik die Autoindustrie zwingen, betroffenen Fahrern die kostenlose Hardware-Nachrüstung ihrer Autos anzubieten. BERICHT URTEIL ZU FAHRVERBOT FÜR DIESEL..., TITELSEITE
Keine Werbung
Die geltende Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen ist wohlabgewogen zwischen dem Schutz des ungeborenen Kindes und dem Recht der Mutter auf Selbstbestimmung. Die Gesetzgebung, die als Kompromiss aus einer hitzigen öffentlichen Debatte hervorgegangen ist, bedarf keiner Reform. Im Gegenteil: Viele von denen, die jetzt an den Paragraf 219a ranwollen, streben eine neue gesellschaftliche Debatte um Abtreibungen an, deren Ziel es ist, auch den Paragraf 218 mit seinen Auflagen für einen Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Das wäre fatal.
Zudem ist es richtig, dass Ärzte für die medizinische Leistung der Abtreibung keine Werbung machen dürfen. Eine Abtreibung ist keine Leistung wie eine Zahnreinigung. Preislisten und Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch sollten nicht von den Medizinern ins Internet gestellt oder auf öffentlich zugänglichen Info-Tafeln bekannt gemacht werden. Diese Informationen erhalten die Schwangeren richtigerweise im Rahmen der verpflichtenden Beratung. BERICHT
Die anderen Yücels
Dass der „Welt“-Korrespondent Deniz Yücel unlängst aus türkischer Haft freikam, beweist, dass politischer Druck sehr wohl wirken kann. Der Fall Yücel, seine willkürliche Haft ohne Anklage, hatte das Ansehen der Türkei nicht nur in Deutschland, sondern auch international so schwer beschädigt, dass man in Ankara schließlich bereit war, einzulenken. Aber man kann nicht eindringlich genug darauf hinweisen, dass Yücels Freilassung zwar einen Fortschritt darstellt, aber noch längst keinen Durchbruch.
Nachdem mit Yücel der prominenteste der politischen Häftlinge aus türkischer Haft freigekommen ist, darf man in Berlin nicht die fünf anderen deutschen Staatsbürger vergessen, die weiter aus politischen Gründen in der Türkei inhaftiert sind. Und auch nicht jene rund 30 Deutschen, die wie die Journalistin Mesale Tolu das Land nicht verlassen dürfen und weiter Angst vor den Nachstellungen einer von Präsident Erdogan instrumentalisierten Justiz haben müssen. Bevor nicht auch ihre Fälle geklärt sind, kann es kein normales Verhältnis zur Türkei geben. BERICHT