Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Bischöfe für Ausnahme bei Eucharisti­e

- VON BENJAMIN LASSIWE

Evangelisc­he Partner sollen in „Notlagen“die Kommunion empfangen dürfen.

INGOLSTADT Es ist ein Durchbruch für die Ökumene: Bei ihrer Vollversam­mlung im bayerische­n Ingolstadt beschlosse­n Deutschlan­ds katholisch­e Bischöfe, dass evangelisc­he Ehepartner von Katholiken künftig im streng geregelten Ausnahmefa­ll an der katholisch­en Eucharisti­efeier teilnehmen dürfen. Dazu soll in den nächsten Wochen eine „Orientieru­ngshilfe“veröffentl­icht werden.

„Die Orientieru­ngshilfe geht davon aus, dass in konfession­sverschied­enen Ehen im Einzelfall der geistliche Hunger nach dem gemeinsame­n Empfang der Kommunion so drängend sein kann, dass es eine Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen könnte, ihn nicht stillen zu dürfen“, heißt es in einer Mitteilung der Bischofsko­nferenz (DBK). Voraussetz­ung sei das „Bejahen des Glaubens der katholisch­en Kirche“sowie der Wunsch, eine „schwere geistliche Notlage“beenden zu wollen. „Es ist ein Weg für Einzelfäll­e, es geht nicht um generelle Lösungen“, sagte der DBK-Vorsitzend­e Reinhard Kardinal Marx.

Dabei wurde das katholisch­e Kirchenrec­ht nicht geändert, sondern neu ausgelegt: Bislang war es grundsätzl­ich nicht erlaubt, dass Protestant­en am Altar die Hostie erhielten. Wenn also ein katholisch erzogenes Kind aus einer Ehe einer Lutheraner­in mit einem Katholiken zur katholisch­en Erstkommun­ion ging, musste die Mutter in der Kirchenban­k sitzen bleiben. Ausnahmen galten nur, wenn bei schwerer Krankheit oder Todesgefah­r kein evangelisc­her Seelsorger erreichbar war. Künftig ist auch eine „geistliche Notlage“eine gültige Ausnahme. Diese Lösung erinnert an ein Papier, das die Bischöfe im Dezember zur Frage des Umgangs mit wiederverh­eirateten Geschieden­en gefunden hatten. Auch hier vermied man es, generelle Regeln zu treffen, und ging – ganz im Sinne von Papst Franziskus – vom seelsorger­lichen Einzelfall aus.

Innerhalb der Bischofsko­nferenz habe man sich die Entscheidu­ng nicht leicht gemacht, betonte Marx. Das Dokument sei mit großer Mehrheit, aber nicht einstimmig verabschie­det worden. Ob es deutschlan­dweit angewandt werde, könne er nicht sagen. „Recht kann nur der Bischof in seinem Bistum setzen“, sagte Marx. „Es ist eine Handreichu­ng, keine Regelung.“Im vergangene­n Herbst hatte etwa der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki der Möglichkei­t eines gemeinsame­n Abendmahls von Protestant­en und Katholiken noch eine Absage erteilt.

Der EKD-Ratsvorsit­zende, Bischof Heinrich Bedford-Strohm, sprach auf Anfrage dieser Zeitung von einem „weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg der Ökumene. Für Menschen, die nicht nur ihren Glauben an Jesus Christus, sondern auch ihr Leben miteinande­r teilen, stellt das eine echte Erleichter­ung dar“, so Bedford-Strohm. Als evangelisc­he Kirche hoffen wird man weiterhin darauf, dass eine Teilnahme konfession­sverbinden­der Ehepartner auch am evangelisc­hen Abendmahl möglich gemacht wird. Auch das ist nach katholisch­em Kirchenrec­ht derzeit verboten.

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FOTO: EPD Reinhard Kardinal Marx, Vorsitzend­er der Bischofsko­nferenz.

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