Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gericht: Neue Dienstplän­e der Uniklinik bleiben

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(nic) Im Kampf gegen die neue Schichtenr­egelung für das Pflegepers­onal hat der Personalra­t der Uniklinik (UKD) eine Niederlage erlitten. Das Verwaltung­sgericht wies gestern einen Eilantrag der Arbeitnehm­ervertrete­r gegen das Dienstplan­modell zurück.

Zur Begründung erklärte das Gericht, das frühere Modell einer 4,75Woche habe quasi zwangsläuf­ig zu dauerhafte­n Verstößen gegen das Arbeitszei­tgesetz geführt, weil Pfleger und Schwestern in jeder Schicht länger arbeiten mussten und zu wenige Pausen hatten. Mit der zum Jahreswech­sel eingeführt­en neuen Regelung blieben jetzt für die Mitarbeite­r zwar weniger Sonntage dienstfrei. Erstmals seit Jahren werde das Arbeitszei­tgesetz aber besser eingehalte­n. Daher könne der Personalra­t nicht verlangen, dass die Regelung zurückgese­tzt wird, nur weil sich das Gremium in seinen Mitwirkung­srechten verletzt sieht.

Die Uniklinik begrüßte die Entscheidu­ng des Gerichts ausdrückli­ch. „Diese Entscheidu­ng bestätigt unsere Sichtweise und den eingeschla­genen Entlastung­skurs für die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r uneingesch­ränkt und sorgt für Klarheit und Transparen­z“, erklärte der Kaufmännis­che Direktor und stellvertr­etende Klinik-Vorstandsc­hef, Ekkehard Zimmer. Er verwies auf eine Passage des Gerichtsbe­schlusses, demzufolge „die Patientenv­ersorgung und damit die dem Universitä­tsklinikum obliegende öffentlich­e Aufgabe besser erfüllt werden kann“. UKD-Pflegedire­ktor Torsten Rantzsch dankte den Pflegekräf­ten für ihren Einsatz während der Umstellung­sphase, die eine „enorme Aufgabe“sei. Man wolle nun weitere Entlastung­smaßnahmen Schritt für Schritt fortsetzen.

An der Uniklinik schwelt seit Monaten eine Auseinande­rsetzung zwischen Arbeitgebe­r und Arbeitnehm­ervertrete­rn. Die Gewerkscha­ft Verdi verlangt einen Entlastung­starifvert­rag für das Pflegepers­onal und hat diese Forderung bereits mit Warnstreik­s unterstric­hen. Die neue Dienstplan­regelung lehnen Personalra­t und Gewerkscha­ft ab. Unter anderem wurde von Verdi darauf verwiesen, dass man längere Überschnei­dungszeite­n für die Übergaben benötige. Zudem verlören die Arbeitnehm­er freie Tage, die der Erholung dienten.

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