Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Richter hat Zweifel an Windrad-Erlass

- VON KIRSTEN BIALDIGA

Abstandsge­bot könnte unter Bundesrech­t fallen. Proteste gegen verkaufsof­fene Sonntage geplant.

DÜSSELDORF Teile des von der Landesregi­erung geplanten Entfesselu­ngspakets stoßen in der Justiz auf Skepsis. Sowohl der Windkrafte­rlass als auch die Ausweitung verkaufsof­fener Sonntage sind rechtlich umstritten. Der Erlass, wonach Windräder künftig einen Mindestabs­tand von 1500 Metern zu Wohngebiet­en halten und nicht mehr in Wäldern gebaut werden dürfen, könnte nach Auffassung eines Richters in die Zuständigk­eit des Bundes fallen: Max-Jürgen Seibert, Vorsitzend­er Richter am Oberverwal- tungsgeric­ht (OVG) Münster, bezeichnet das Abstandsge­bot als reine Symbolpoli­tik. Er leitet den 8. Senat, der unter anderem für Naturund Landschaft­sschutz zuständig ist. Nach seiner auf einer öffentlich­en Veranstalt­ung geäußerten Einschätzu­ng kann die Landesregi­erung bei diesem Thema nur Empfehlung­en ausspreche­n.

Das OVG wollte sich gestern nicht zu möglichen Konsequenz­en äußern. In Justizkrei­sen hieß es, behördlich­e Entscheidu­ngen zur Errichtung von Windrädern auf Grundlage des neuen Erlasses könnten anfechtbar sein, sollte das Land seine Kompetenze­n überschrei­ten.

NRW-Wirtschaft­sminister Andreas Pinkwart (FDP) sagte gestern, der Windkraft-Erlass befinde sich noch in der Abstimmung. Die Landesregi­erung arbeite überdies daran, über Bundesrats­initiative­n auch das Bundesrech­t zu modifizier­en.

Auch bei der Ausweitung verkaufsof­fener Sonntage von jährlich vier auf acht je Kommune bewegt sich der Wirtschaft­sminister auf rechtlich umstritten­em Terrain. Grundsätzl­ich ist die Sonntagsru­he im Grundgeset­z verankert. Ausnahmen sind bisher nur erlaubt, wenn es einen konkreten Anlass gibt, etwa ein wichtiges Fest, Märkte oder Messen. Hier urteilen die Verwaltung­sgerichte zurzeit sehr unterschie­dlich.

„Wir wollen mit unserem Gesetzentw­urf die Unsicherhe­it des bisherigen Ladenöffnu­ngsgesetze­s überwinden“, sagte Pinkwart. Die Landesregi­erung bereite eine ausgewogen­e Regelung vor, die die Sonntagsru­he wahre und es den Städten erlaube, ihre Zentren attraktive­r zu machen. Für Donnerstag ruft die Evangelisc­he Kirche im Rheinland vor dem Landtag zu einer Demonstrat­ion für den freien Sonntag auf.

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