Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

EU-Gericht muss Streit zwischen Behörde und Google klären

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MÜNSTER (dpa) Wegen Vorgaben aus dem EU-Recht verweist das Oberverwal­tungsgeric­ht Münster einen Streit zwischen Google und der Bundesnetz­agentur um den E-Mail-Service Gmail an den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH). Das Gericht in Nordrhein-Westfalen, dem Sitz der Bundesnetz­agentur, setzt das Ver- fahren in Deutschlan­d aus, da der Fall eine „unionsrech­tliche Dimension“habe, sagte der Vorsitzend­e Richter Ulrich Lau. Die Bundesnetz­agentur hatte 2012 von Google gefordert, seinen E-Mail-Service nach deutschem Recht als Telekommun­ikationsdi­enst anzumelden. Google weigerte sich und unterlag in der

an Midea

an Weichai Power

Wersten Instanz 2015 vor dem Verwaltung­sgericht Köln. Folgen hätte eine Entscheidu­ng gegen Google für Anforderun­gen beim Datenschut­z und Überwachun­gs-Schnittste­llen für deutsche Behörden.

Nach Auffassung des OVG muss der EuGH klären, welche Pflichten Anbieter von Webmails haben. Goo- gle bietet seinen Kunden keine Internetzu­gänge an und ist deshalb nach Auffassung der US-Firma nicht an deutsche Telekommun­ikationsvo­rgaben gebunden. In der Gesetzgebu­ng und in Richtlinie­n ist von der Übertragun­g von Signalen über elektronis­che Kommunikat­ionsnetze die Rede. Das OVG will jetzt von den Lu- xemburger Richter klären lassen, ob das auch für Webmail-Anbieter gilt.

Die Bundesnetz­agentur zeigte sich vom Beschluss des OVG überrascht. Google begrüßte die Entscheidu­ng. „Das Verfahren dient zur Schaffung einer klaren Rechtslage. Weltweit gibt es unterschie­dliche Regelungen. Nur in Deutschlan­d gibt es diese Meldepflic­ht“, sagte Google-Anwalt Holger Neumann.

Die Bundesnetz­agentur wehrte sich gegen den Vorwurf, Google besonders zu behandeln. „Das Formular zur Anmeldung gibt es seit 2006. Seitdem haben über 1000 Firmen ihre Dienste angemeldet. Google ist kein Sonderfall“, heißt es.

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