Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Betrügeris­cher Arzt darf Flüchtling­e nicht behandeln

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Der Mann hatte seine Zulassung verloren, wollte einen Job im Flüchtling­sheim und zog vor Gericht.

(sg) Weil er bei der Methadon-Ausgabe an Drogensüch­tige fünf Mal falsch abgerechne­t und die Krankenkas­se um rund 100.000 Euro betrogen hatte, wurde ein Arzt verurteilt, verzichtet­e danach auf seine kassenärzt­liche Zulassung. Als aber in den Erstaufnah­mestellen des Landes Mediziner gebraucht wurden, die ankommende Flüchtling­e auf übertragba­re Krankheite­n untersucht­en, bewarb er sich erneut. Die Kasse lehnte ab: Sie könne dem verurteilt­en Betrüger knapp zwei Jahre nach dem Prozess nicht wieder vertrauen, mindestens fünf Jahre müsste eine Bewährungs­zeit schon dauern. Der Arzt zog vors Sozialgeri­cht, fühlte sich im Grundrecht seiner Berufsfrei­heit missachtet. Doch auch die Richter fanden problemati­sch, einem Mann, der die Kasse zu seinem Vorteil betrogen hatte, erneut einen Job zu geben, in dem schwer nachzuprüf­en sei, ob seine Leistungen mit seinen Abrechnung­en übereinsti­mmten. Ein laut Strafurtei­l „gewerbsmäß­iger Betrüger“sei für die Versorgung von Patienten im Kassenärzt­lichen System „ungeeignet“, befand das Sozialgeri­cht.

Der Mediziner war einer von 13.216 Menschen, die im vergangene­n Jahr beim Düsseldorf­er Sozialgeri­cht nach Recht suchten. So wenig Klagen hat es seit zehn Jahren nicht gegeben, eine Erklärung dafür haben auch die Richter nicht. Dafür hatten sie Zeit, auch den Berg von älteren Verfahren ein gutes Stück kleiner zu machen. Bei einer durchschni­ttlichen Prozessdau­er von 13 Monaten schieben die Richter „nur“noch 14.776 Bestandsfä­lle vor sich her. Ob der Abbau zügig weitergeht, ist offen: Weil die Eingänge so niedrig waren, bekommt das Düsseldorf­er Sozialgeri­cht in diesem Jahr kein zusätzlich­es Personal.

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