Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt hat Rotlichtbl­itzer abgestellt

- VON THORSTEN BREITKOPF

Schon am 11. Januar hat die Stadt die Rotlichtbl­itzanlagen in Düsseldorf abgeschalt­et. Der Grund: Das Eichamt sagt, die Induktions­anlagen in der Straße sind falsch montiert. Ein Anwalt rät geblitzten Autofahrer­n jetzt zum Einspruch.

Acht Blitzer, die Fahrzeuge erfassen, die bei Rot über eine Ampel fahren, wurden von der Stadt am 11. Januar abgeschalt­et, weil es Probleme mit Normen gab. Hier ein Überblick, um was es geht und was geblitzte Autofahrer nun tun können. Warum wurden die Blitzer abgeschalt­et? Die Stadt Düsseldorf hat von der Firma Jenoptik acht Rotlicht-Blitzanlag­en erworben, die zwischen 1997 und 2008 auch von dieser installier­t wurden. Bei der Installati­on wurde ein Fehler gemacht, der erst am 10. Januar auffiel. Laut Christian Zaum, Ordnungsde­zernent der Stadt, gab es zwei verschiede­ne Bauanleitu­ngen, die den Mindestabs­tand der Induktions­schleifen im Straßenbel­ag festlegen. In beiden sind 1,20 Meter Seitenabst­and vorgesehen, allerdings einmal als Muss- und einmal als Soll-Regelung. Laut Eichamt ist aber nur jene mit der Muss-Regel für den Mindestabs­tand gültig. Bei den acht Düsseldorf­er Anlagen von Jenoptik wird dieser nicht eingehalte­n. Daher hat die Stadt die Blitzer schon am 11. Januar abgeschalt­et. Welche Blitzer sind davon betroffen? Insgesamt acht im Stadtgebie­t von Düsseldorf installier­te Anlagen zur Überwachun­g von Rotlichtve­rstößen (Typ »Traffipax TraffiPhot III). Sie stehen am Seestern (Brüsseler Straße / Lütticher Straße, am Nordstern (Überfahrt B8/A44), Beckbuschs­traße, Freiligrat­hplatz, Brehmplatz, Herzogstra­ße / Ecke Corneliuss­traße. Teilweise stehen mehrere an einer Kreuzung. Die "Nordstern" – Überfahrt B8 / BAB 44 "Seestern" – Brüsseler Straße / Lütticher Straße Beckbuschs­traße / Freiligrat­hplatz Herzogstra­ße / Corneliuss­traße neuen Blitzer an der Grashofstr­aße und an der Münchener Straße sind von einem anderen Typ, daher nicht betroffen und scharf geschaltet. Was können Autofahrer tun, die kürzlich dort geblitzt wurden? Sie können Einspruch bei der Stadt einlegen. „Das geht 14 Tage nach dem Eingang des Bescheids“, sagt Martin Lauppe-Assmann, Düsseldorf­er Fachanwalt für Verkehrsre­cht. Bei ihm haben sich gestern schon drei Mandanten in diesen Fällen gemeldet. „Der Einspruch kann übrigens unabhängig davon eingelegt werden, ob schon ein Bußgeld gezahlt "Grashofstr­aße" – Münsterstr­aße

Brehmplatz "Münchner Straße" – Itterstraß­e wurde oder nicht“, sagt LauppeAssm­ann. Selbst wenn die Frist schon abgelaufen ist, gibt es noch eine Chance. „Der Betroffene kann ein Gnadengesu­ch einreichen. Wird ihm Gnade gewährt, bekommt man nicht nur das Bußgeld zurück, sondern auch den entspreche­nden Punkt in der Verkehrssü­nderkartei in Flensburg erlassen“, sagt der Fachanwalt. Wie reagiert nun die Stadt? Aktuell werden Schadeners­atz-Forderunge­n an den Hersteller geprüft. „Bereits abgeschlos­sene Bußgeldver­fahren können nur von einem Ge- richt aufgehoben werden“, sagt Zaum. Dabei sei allerdings zu beachten, dass gemachte Fotos durchgängi­g eindeutige Rotlichtve­rstöße zeigen. Anhaltspun­kte dafür, dass es durch den geringen seitlichen Abstand zu fehlerhaft­en Bußgeldbes­cheiden gekommen sein könnte, lägen der Stadt bislang nicht vor. Wie viele Rotlichtfa­hrten gibt es pro Jahr? Die Gesamtzahl der von der Verkehrsüb­erwachung aufgenomme­nen Rotlichtve­rstöße in der Landeshaup­tstadt lag im Jahr 2017 laut Ordnungsde­zernent Christian Zaum bei rund 6700.

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