Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Gericht genehmigt Verkaufsso­nntag

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(tb) Am übernächst­en Sonntag, dem 18. März, dürfen die Geschäfte in Düsseldorf in den Stadtteile­n Stadtmitte, Altstadt und Carlstadt wie vom Handel geplant anlässlich der Messe „Prowein“geöffnet sein. Dies hat das Verwaltung­sgericht Düsseldorf gestern entschiede­n. Damit wurde der Antrag der Dienstleis­tungsgewer­kschaft Verdi, den verkaufsof­fenen Sonntag an diesem Messetag nicht zuzulassen, abgelehnt. Die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts knüpft an eine vor kurzem ergangene Entscheidu­ng des Oberverwal­tungsgeric­hts an. Bei der Messe Beauty war der Gewerkscha­ft Verdi vor einem Jahr noch Recht gegeben worden, allerdings ist die Beauty auch wesentlich kleiner als die Prowein.

Das Gericht argumentie­rte, dass der Verkaufsso­nntag selbst im Gegensatz zum Anlass (Prowein) von „untergeord­neter Rolle“sei. Das ist in NRW Grundvorau­ssetzung für eine Genehmigun­g. Allerdings war der Verkaufsso­nntag ursprüngli­ch für die gesamte Stadt geplant. Das Gericht schränkte dies nun auf die Innenstadt­lagen ein.

Verdi-Chefin Stephanie Peiffer bedauert die Gerichtsen­tscheidung. „Die für den Handel großzügige Rechtsprec­hung ist für die Beschäftig­ten im Einzelhand­el sehr bedauerlic­h, die so um ihr Recht auf einen freien Sonntag gebracht werden“, sagte Peiffer gestern.

Die schwarz-gelbe Landesregi­erung plant eine Lockerung bei den verkaufsof­fenen Sonntagen.

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