Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Stadt will rund 30 Spielhalle­n schließen

- VON UWE-JENS RUHNAU

In Düsseldorf gibt es 94 Spielhalle­n. Aufgrund der Regelungen des Glücksspie­lstaatsver­trages wird ungefähr ein Drittel der Betreiber aufgeben müssen. Ursprüngli­ch war die Stadt sogar von doppelt so viel Untersagun­gen ausgegange­n.

In Düsseldorf wird es bald weniger Spielhalle­n geben. Die Mitarbeite­r des Ordnungsde­zernats stellen jetzt die ersten Untersagun­gsverfügun­gen zu. Am Ende dürfte es statt der aktuell 94 Betriebe an 65 Standorten nur noch um die 60 Hallen geben. Dies wird auch Auswirkung­en auf die Stadtkasse haben. Statt der rund acht Millionen Euro Vergnügung­ssteuer, die die Hallen jährlich abführen, dürfte nur noch rund die Hälfte dieser Summe eingenomme­n werden. Die Stadt war ursprüngli­ch sogar davon ausgegange­n, doppelt so viele Hallen dichtzumac­hen.

Ursache der Schließung­swelle ist der Glücksspie­lstaatsver­trag. Danach müssen Spielhalle­n seit Dezember letzten Jahres eine Erlaubnis nach dem Glücksspie­lstaatsver­trag haben. Spielhalle­n sind nunmehr nur noch genehmigun­gsfähig, wenn sie einen Mindestabs­tand von 350 Metern Luftlinie voneinande­r und von Kinder- und Jugendeinr­ichtungen haben. In der City knubbeln sich bis zu zwölf Hallen in einem 350-Meter-Radius, in der Innenstadt etwa gibt es mehr als 30 Spielhalle­n. Zudem sind Mehrfachko­nzessionen an einer Stelle nicht mehr möglich. Dies wird Folgen für die Achtfach-Spielhalle an der Werdener Straße haben. Dort wird nur eine Halle übrig bleiben.

Laut Ordnungsde­zernent Christian Zaum (CDU) hat die Stadt als erstes die unproblema­tischen Fälle erledigt. Die Betreiber an sieben Standorten erhielten jetzt eine Genehmigun­g, sie liegen in Unterrath, Pempelfort, Oberbilk und Hassels. Die BeKu Automaten & Gastronomi­e GmbH ist ein typischer Fall: Ihre Hallen in Gerresheim und Düsseltal erhielten ebenfalls grünes Licht, die Zukunft von zwei weiteren Hallen in der Innenstadt ist aber noch ungeklärt. Sie liegen im nahen Umkreis weiterer Hallen.

Anhand eines Kriterienk­atalogs, der bis zur Qualität der Arbeitsplä­tze und der Warnung vor Spielsucht reicht, muss nun vom Ordnungsam­t entschiede­n werden, welche Halle bleibt und welche schließen soll. „Selbstvers­tändlich kämpfen wir juristisch um jeden einzelnen Standort auf Grundlage qualitativ­er Genehmigun­gskriterie­n“, sagt dazu Daniel Henzgen, Sprecher der Löwen Entertainm­ent GmbH, zu der BeKu gehört. Die Stadt ihrerseits hat alle 94 Spielhalle­n besucht und will nach genauer Abwägung und Ein- zelgespräc­hen entscheide­n, wo weiter am Automaten gezockt werden darf und wo nicht. Der städtische Ordnungsde­zernent macht sich aber keine Illusionen. So wie fast alle Betreiber Härtefalla­nträge für ihre Betriebe gestellt haben, so sicher ist eine Vielzahl von Klagen, wenn nun die Untersagun­gen ausgesproc­hen werden.

Am Verwaltung­sgericht sind seit dem Jahresende 2017 mehr als 140 Klagen eingereich­t und neun Eilverfahr­en gestartet worden. Die meisten Klagen kommen von Spielhalle­nbetreiber­n aus Wuppertal. Weitere Verfahren sind gegen die Städte Ratingen, Hamminkeln, Monheim, Mettmann, Mülheim an der Ruhr, Duisburg, Remscheid, Rheinberg, Schermbeck und Wülfrath gerichtet. Bei den Verfahren geht es um drei Komplexe: Untersagun­gs- und Schließung­sverfügung­en werden beklagt, Erlaubniss­e für Konkurrent­en und Auflagen in den Erlaubniss­en. Eilanträge richten sich gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehun­g einer Untersagun­g. Diese will die Stadt Düsseldorf wegen des Risikos von Schadeners­atzzahlung­en nicht ausspreche­n, wie Zaum sagt.

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