Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kind nach Hause geschleppt und die Polizei gerufen

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ein ehemaliger Staatsanwa­lt muss sich erneut wegen Nötigung verantwort­en.

Nach fast 20 Jahren als Staatsanwa­lt gibt ein 58-Jähriger immer noch an, er sei „Staatsanwa­lt von Beruf“. Aber ausgerechn­et von seiner ExBehörde sieht sich der aus gesundheit­lichen Gründen seit 2009 in den Ruhestand versetzte Jurist nun hartnäckig verfolgt.

Vom Vorwurf der Nötigung einer elfjährige­n Schülerin hatte das Amtsgerich­t ihn vor einem Jahr zwar freigespro­chen. Aber auf Betreiben der Staatsanwa­ltschaft muss das Landgerich­t den Prozess gegen den Ex-Kollegen seit gestern in der Berufung noch Mal ganz neu aufrollen. Im Herbst 2015 soll der Angeklagte das Mädchen auf einer Pferdekopp­el am Neusser Weg zum wiederholt­en Mal dabei erwischt haben, wie es dort unerlaubt eins der Pferde ritt.

Das weinende Kind soll er deshalb am Handgelenk gefasst, mit sich zu seinem nahe gelegenen Privathaus gezogen und dort erst die Polizei ge- rufen haben. „Ich denke, ich habe mich korrekt verhalten“, hatte der Ex-Ankläger im ersten Prozess betont. Ähnlich äußerte er sich gestern.

Doch einen Antrag seiner Ex-Kollegen bei der Staatsanwa­ltschaft auf 1000 Euro Strafe gegen ihn wegen angeblich rüden Umgangs mit dem Kind hatte ein Amtsrichte­r Anfang 2017 zunächst abgelehnt, hatte alle Parteien zum Strafproze­ss vorgeladen und angehört. Mit dem Ergebnis, einem Freispruch „aus tatsächlic­hen und rechtliche­n Gründen“, gibt sich die Staatsanwa­ltschaft aber nicht zufrieden. Sie drängt weiter auf eine Bestrafung des Ex-Kollegen. Dabei hatte der nach dem Freispruch-Urteil zunächst sogar angekündig­t, er wolle sich um sogar eine Rückkehr in den Dienst als Staatsanwa­lt bemühen. Ob das Landgerich­t allerdings zu einem Schuldspru­ch kommt oder sogar zu einer Bestrafung des 58-Jährigen, soll heute verkündet werden.

„Ich denke, ich habe mich korrekt verhalten“

Angeklagte­r

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