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SPD setzt Ultimatum für Reform im Abtreibung­srecht

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BERLIN (jd/qua) Der Koalitions­streit zwischen Union und SPD um neue Regeln für Schwangers­chaftsabbr­üche spitzt sich zu. Der Parteivors­tand der Sozialdemo­kraten hat per Beschluss eine Änderung des Paragrafen 219a Strafgeset­zbuch bis Herbst gefordert und ansonsten eine freie Abstimmung im Bundestag angedroht. Unionsfrak­tionschef Volker Kauder (CDU) wies den Beschluss zurück: „Der Beschluss des SPD-Vorstands kann von uns nicht akzeptiert werden. In einer Koalition kann man sich nicht öffentlich einseitige Fristen setzen“, sagte Kauder unserer Redaktion. „Wir haben uns mit der SPD im März auf das weitere Verfahren in dieser schwierige­n Frage geeinigt. Dabei muss es bleiben.“

Der Paragraf 219a stellt die Werbung für und die Ankündigun­g von Abtreibung­en unter Strafe. Ende 2017 war eine Gießener Ärztin verurteilt worden, weil sie auf der Inter- netseite ihrer Praxis darüber informiert hatte, dass sie Schwangers­chaftsabbr­üche vornimmt. Linksparte­i, Grüne und SPD wollen den Paragrafen abschaffen. Gesundheit­sminister Jens Spahn (CDU) bekräftigt­e hingegen in der „Bild“-Zeitung, aus seiner Sicht sei eine Gesetzesän­derung nicht notwendig.

Das Bundesjust­izminister­ium erarbeitet derzeit einen Gesetzentw­urf. Ressortche­fin Katarina Barley (SPD) pocht auf eine Änderung: „Es geht nicht um Werbung, es geht um Informatio­n“, sagte sie. Frauen bräuchten Unterstütz­ung in einer persönlich­en Krisensitu­ation. „Dafür ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte, die solche Eingriffe vornehmen, darüber auch informiere­n dürfen“, sagte Barley. Sie bräuchten Rechtssich­erheit.

Käme es zur freien Abstimmung, wäre eine Bundestags­mehrheit für eine Reform oder Abschaffun­g des Paragrafen 219a wahrschein­lich.

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