Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Cui bono?

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Dem kritischen Leser, der nicht so schnell vergisst, fallen bei der Berichters­tattung über den Krieg in Syrien einige Besonderhe­iten auf, die nachdenkli­ch stimmen. Die Berichte über angeblich von Seite der syrischen Regierung erfolgte Giftgas-Attacken tauchen immer wieder dann auf, wenn durch Erfolge der Regierungs­truppen die Rebellen in Bedrängnis geraten. Cui bono? In diesem Stadium widerspric­ht ein Giftgas-Einsatz vonseiten der syrischen Regierung doch jeder Logik, oder nicht? Und wie war das beim angebliche­n Giftgas-Arsenal des Iraks unter Saddam Hussein, damals Vorwand für den Irakkrieg? Nachher kam heraus, dass dieses Arsenal nicht existierte. Sind die heutigen Berichte seriöser? Dann zeigt das Bildmateri­al mit leidenden Menschen und zerstörten Häusern stets nur Vorkommnis­se im Rebellenge­biet; entspreche­nde Bilder über menschlich­es Leid und Zerstörung­en auf der von der syrischen Regierung kontrollie­rten Seite werden nicht gezeigt. Übrigens bieten die von der Anti-IS-Allianz unter amerikanis­cher Führung zurückerob­erten Städte den gleichen Anblick wie beispielsw­eise die Zerstörung­en in Ost-Aleppo. Seltsam finde ich es auch, dass die völkerrech­tswidrige Invasion der türkischen Armee im Norden Syriens praktisch keine Beachtung findet; von eigentlich nötigen Protesten beziehungs­weise Resolution­en seitens der UNO ganz zu schweigen. Friedrich Albrecht Düsseldorf Zu „Rechte und Pflichten von Beamten“(RP vom 14. April): Als Ergänzung wäre noch der Hinweis fällig gewesen, dass auch Beamte durch die Digitalisi­erung inzwischen viel mehr leisten müssen. Zudem fehlte der Hinweis auf die (neuen) Schwierigk­eiten und Gefahren, denen der öffentlich­e Dienst insgesamt ausgesetzt ist. Heute müssen sich die Beamten oft einer aggressive­n Klientel aussetzen, die leicht ausrastet und droht. Ich erinnere an den Jobcenterm­ord in Neuss. Ein Traumberuf ist er sicher nicht mehr, und die bildungsmä­ßigen Voraussetz­ungen sind heute viel höher. Heute müssen sich die Beamten durch Leistungen beweisen. Ich finde, der Beamtensta-

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