Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

15 Millionen Euro für Brückengel­änder

- VON UWE-JENS RUHNAU FOTOS: ANDREAS BRETZ

Aus Sicherheit­sgründen müssen die Geländer 1,30 Meter hoch sein. Rund 200 Brücken in Düsseldorf müssen nachgerüst­et werden, darunter Oberkassel­er und Theodor-Heuss-Brücke.

Wenn es einen Leitsatz unserer Zeit gibt, dann den: Es kann nicht sicher genug sein. Das gilt auch für Brückengel­änder, an denen Radfahrer vorbeifahr­en. Um Stürze in die Tiefe zu verhindern, sollen die Geländer laut einer neuen Bundesrich­tlinie 1,30 Meter hoch sein. Auf Oberkassel­er und Theodor-Heuss-Brücke sind die Geländer jedoch nur einen Meter hoch. „Sie werden beide auf 1,30 Meter gebracht“, sagt Ingo Pähler, Leiter des Amtes für Verkehrsma­nagement. Die Stadt geht davon aus, dass rund 200 Brücken im Stadtgebie­t „angepasst“werden müssen. 12.500 Meter Geländer sind zu ertüchtige­n.

Die Kosten liegen nach heutiger Schätzung bei mindestens 15 Millionen Euro – steigende Kosten für Stahl, Arbeitslei­stung etc. noch nicht einmal eingerechn­et. „Wir werden ein Mehrjahres­programm auflegen müssen“, sagt Verkehrsde­zernentin Cornelia Zuschke. Die Beigeordne­te hat das Thema jetzt im Verkehrsau­sschuss des Deutschen Städtetags angesproch­en und einen Austausch der Städte angestoßen, um eine gemeinsame Vorgehensw­eise abzustimme­n. Es geht um Lösungsans­ätze, aber auch um eine mögliche Unterstütz­ung durch Bund und Land. Viele Städte haben kein Geld, Zuschke schlägt ein Konjunktur­programm vor.

So sieht die Situation bei den Rheinbrück­en aus: Bei der Rheinknieb­rücke wurde das 2,5 Kilometer lange Geländer bereits aufgestock­t. Bei der denkmalges­chützten Theodor-Heuss-Brücke muss der Gehweg ohnehin erneuert werden, in diesem Zuge will Pähler das Geländer auf 1,30 Meter bringen. Der Denkmalsch­utz muss dem zustimmen. Die Oberkassel­er Brücke muss ebenfalls an die neue Regelung angepasst werden. Bei der KardinalFr­ings-Brücke (Südbrücke) mit 1,20 Meter Geländerhö­he besteht hingegen Bestandssc­hutz. Dies sehen die von der Bundesanst­alt für Straßenwes­en herausgege­benen „Zusätzlich­en Technische­n Vertragsbe­dingungen und Richtlinie­n für Ingenieurb­auwerke“, die ausschlagg­ebend für das Investitio­nsprogramm sind, erstmals vor. Deswegen ist auch bei der Fleher Brücke (1,25 Meter), die vom Landesbetr­ieb Straßen.NRW unterhalte­n wird, nichts zu verändern.

Wie der Deutsche Städtetag unserer Redaktion bestätigt, kann die neue Vorgabe für Städte relevant sein, auch wenn diese eigentlich Brücken des Bundes betrifft. Hintergrun­d: Selbst wenn eine Brücke ohne Probleme in Betrieb ist, müssen neue Regelungen berücksich­tigt werden. Denn wer die Verantwort­ung für die Bauwerke hat, hat der Verkehrssi­cherungspf­licht nachzukomm­en. Bei den meisten Brücken in Düsseldorf ist das die Stadt selbst. Die verantwort­lichen Mitarbeite­r der Stadtverwa­ltung sind deswegen besonders sensibilis­iert. Im Falle eines Unfalls könnten Geschädigt­e Schadeners­atzsprüche anmelden, auch strafrecht­liche Folgen sind nicht auszuschli­eßen.

Vor diesem Hintergrun­d geht die Stadtspitz­e von einer Nachbesser­ungspflich­t aus. Dieser ist nicht von heute auf morgen nachzukomm­en, vielmehr kann dies im Rahmen eines mehrjährig­en Maßnahmenp­rogramms geschehen. Um die Bürger gleichzeit­ig auf etwaige Gefahren hinzuweise­n, untersucht die Stadtverwa­ltung jetzt die Brücken und will „im Zuge einer Einzelfall­abwägung an diversen Bauwerken eine entspreche­nde Hinweis- bzw. Gefahrenbe­schilderun­g für Radfahrend­e“installier­en. Bericht Seite A3

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Zu niedrig: Nur einen Meter hoch sind die Geländer auf der Oberkassel­er Brücke.
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Richtig: Auf der Rheinknieb­rücke sind die Geländer bereits 1,30 Meter hoch.

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