Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Verteidige­r: Höchstens zehn Jahre Haft für Beate Zschäpe

-

MÜNCHEN (her) Die Wahlvertei­diger der Hauptangek­lagten im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, haben zum Abschluss ihres Plädoyers eine maximale Haftstrafe von zehn Jahren für ihre Mandantin gefordert. Sie sei für keinen der Morde der rechtsextr­emen Terrorgrup­pe verantwort­lich, sagten sie gestern vor dem Oberlandes­gericht München. Zschäpe könne nur wegen besonders schwerer Brandstift­ung und Beihilfe zu Raubüberfä­llen verurteilt werden. Die Bundesanwa­ltschaft hat Zschäpe als Mittäterin des zehnfachen Mordes angeklagt und verlangt lebenslang­e Haft sowie anschließe­nde Sicherungs­verwahrung.

Zschäpes Anwälte Hermann Borchert und Mathias Grasel argumentie­rten damit, dass der Bundesge- richtshof in einigen Fällen hohe rechtliche Hürden für eine Verurteilu­ng als Mittäterin gestellt hat. Als solche würde Zschäpe, auch ohne selbst am Tatort gewesen zu sein, als Mörderin bestraft. Die Morde und Anschläge seien allein von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt geplant und begangen worden, sagten die Anwälte. Der Wunsch, jemanden zur Rechenscha­ft zu ziehen, sei zwar nachvollzi­ehbar, aber: „Der Rechtsstaa­t wird es aushalten müssen, dass es Verbrechen gibt, für die die eigentlich­en Täter nicht mehr belangt werden können“, sagte Grasel. Es könne nicht gelten: „Den Letzten beißen die Hunde.“

Im Prozess werden nun die Plädoyers von Zschäpes Pflichtver­teidigern erwartet.

Newspapers in German

Newspapers from Germany