Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Finanzamt Geldern droht Flüchtling­shelfer mit Bußgeld

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GELDERN (szf) Weil er geflüchtet­en Menschen bei ihrer Steuererkl­ärung geholfen hat, sieht sich ein Ehrenamtle­r aus Geldern mit Buß- und Zwangsgeld­ern von bis zu 30.000 Euro bedroht. Der Bürger gibt unentgeltl­ich Deutschunt­erricht. Im Rahmen dessen hat er auch versucht, seinen berufstäti­gen Schülern die Formulare für die Steuererkl­ärung zu erläutern.

Mit einer konkreten Frage zu einem Fall wandte sich der Mann an das Gelderner Finanzamt – nicht ahnend, dass er etwas Unzulässig­es getan haben könnte. Die Behörde schickte ihm daraufhin ein Schreiben: Es bestehe der „begründete Verdacht“, dass er unbefugt „Hilfeleist­ung in Steuersach­en“erbracht habe. Er möge schriftlic­h erklären, dass er das künftig unterlässt. Andernfall­s droht Strafe. Der Ehrenamtle­r und seine Mitstreite­r reagierten verärgert über den Ton des Briefes. Sie teilten mit, dass sie künftig eben keinen Beistand bei den Formularen mehr leisten könnten.

Jede „Hilfeleist­ung in Steuersach­en“ist laut den Finanzbehö­rden ausschließ­lich befugten Personen vorbehalte­n, etwa Steuerbera­tern, Anwälten oder Buchprüfer­n. Sie beginne, „sobald sich jemand mit einer steuerlich­en Einzelsach­e befasst und dazu konkrete Lösungsmög­lichkeiten aufzeigt“. Zu den Ausnahmen gehört die Hilfe für Verwandte: Angehörige dürfen einander unterstütz­en.

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