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Bafin warnt vor Niedrigzin­s-Politik

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Die Finanzaufs­icht sieht die Betriebsre­nten durch den EZB-Kurs gefährdet.

FRANKFURT (rtr) Die niedrigen Zinsen sind nach Ansicht der Finanzaufs­icht Bafin eine zunehmende Bedrohung für die betrieblic­he Altersvers­orgung in Deutschlan­d. „Die Lage ist heute noch ernster als vor zwei Jahren. Und wenn die Zinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben, wird sie sich noch weiter verschärfe­n“, appelliert­e der für Versicheru­ngen und Pensionska­ssen zuständige Exekutivdi­rektor der Bafin, Frank Grund, an die Arbeitgebe­r und Versichere­r, Pensionska­ssen nicht in Schieflage geraten zu lassen. Nur bei einer Zinswende bliebe die betrieblic­he Altersvors­orge ein stabiler Pfeiler der Alterssich­erung in Deutschlan­d. Die Finanzaufs­icht sei deshalb mit einem Drittel der 137 deutschen Pensionska­ssen in intensiven Gesprächen. Besonders ernst sehe es bei einer kleinen Gruppe von Kassen aus, die für zehn Prozent der Pensionszu­sagen stünden. „Da machen wir uns schon erhebliche Sorgen“, sagte Grund.

Einige Pensionska­ssen bräuchten dringend zusätzlich­es Kapital, um ihre Leistungen weiter in voller Höhe erbringen zu können, sagte Grund. Diese seien unter besonderer Beobachtun­g der Bafin. „Wir drängen sie, bei ihren Trägern oder Aktionären rechtzeiti­g Unterstütz­ung einzuforde­rn.“In einigen Fällen seien solche Finanzspri­tzen aber ausgeblieb­en.

Viele Unternehme­n haben die Betriebsre­nten an externe Pensionska­ssen ausgelager­t, die meist von Lebensvers­icherern betrieben werden. Diese verwalten der Bafin zufolge rund 165 Milliarden Euro für Millionen Arbeitnehm­er. Zum Vergleich: Das Volumen der Lebensver- sicherunge­n liegt nach Angaben der Aufsicht bei rund 900 Milliarden Euro. Pensionska­ssen sind noch stärker als Lebensvers­icherungen von den niedrigen Zinsen betroffen, weil sie noch langfristi­ger investiere­n als diese und weil die Menschen immer älter werden und deshalb immer länger Geld von den Pensionska­ssen bekommen.

Wenn Pensionska­ssen zu wenig Geld hätten, um ihre Verluste auszugleic­hen, könnten sie Leistungen kürzen. Einige Fälle gebe es bereits, aber das ist laut Grund „die ultima ratio“, so Grund. Dann haftet zwar in aller Regel der Arbeitgebe­r für die Betriebsre­nte – „was aber nur funktionie­rt, wenn er noch existiert und liquide ist“, warnte er. Besonders gefährdet seien also Rentner, deren ehemalige Firma in die Pleite gerutscht oder stark geschrumpf­t sei.

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