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Betriebsrenten in Gefahr
DÜSSELDORF Seit Jahren bekommen die Bürger zu hören: Sorgt privat fürs Alter vor, denn die gesetzliche Rente alleine wird zur Sicherung des Lebensstandards nicht reichen. Viele sind dem Ruf gefolgt. Und jetzt das: Die Finanzaufsicht (Bafin) schlägt Alarm. „Die Lage ist heute noch ernster als vor zwei Jahren. Wenn die Zinsen auf dem aktuellen Niveau bleiben, wird sie sich noch weiter verschärfen. Ohne zusätzliches Kapital werden einige Pensionskassen nicht mehr ihre vollen Leistungen erbringen können“, warnte unlängst Frank Grund, der bei der Bafin für die Versicherungsaufsicht zuständig ist. Was ist das Problem? Pensionskassen sind eine besonders beliebte Form der Altersvorsorge. Sie wenden sich an bestimmte Branchen (wie die Metallrente) oder bestimmte Berufsgruppen. Dabei lagern die Unternehmen ihre (tarifvertraglich oder freiwillig zugesagten) Betriebsrenten an eine Kasse aus, die meist von Lebensversicherern betrieben wird. Aktuell verwalten Pensionskassen ein Vermögen von 165 Milliarden Euro für Millionen Arbeitnehmer. Die Pensionskassen werden dadurch belastet, dass die Menschen immer älter werden und Anspruch auf Zahlungen haben. Und sie leiden unter der langen Minizinsphase, die es ihnen immer schwerer macht, ihre Zahlungsversprechen zu erfüllen. Die Minizinsen treffen Pensionskassen dabei stärker als Lebensversicherungen, da sie noch langfristiger investieren müssen als diese.
Die Finanzaufsicht ist bereits mit einem Drittel der 137 deutschen Pensionskassen in intensiven Gesprächen. Besonders ernst sehe es bei einer kleinen Gruppe von Kassen aus, die für zehn Prozent der Pensionszusagen stünden. „Da machen wir uns erhebliche Sorgen“, sagte Grund. Einige Pensionskassen bräuchten dringend zusätzliches Kapital, um ihre Leistungen weiter in voller Höhe erbringen zu können. Was passiert, wenn die Mittel nicht mehr reichen? Sind die Pensionskassen als „Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“organisiert, gibt es oft eine Sanierungsklausel – dann können sie die Zahlungen kürzen. Allerdings muss dann der Arbeitgeber einspringen und dafür sorgen, dass seine ehemaligen Mitarbeiter die früher zugesagten Leistungen erhalten. Das funktioniert aber nur, wenn es das Unternehmen noch gibt und es selbst liquide ist. Ein echtes Problem: Laut Bafin verhalte sich der Großteil der Arbeitgeber zwar verantwortungsvoll. Doch sieben Prozent der Versicherten müssten damit rechnen, dass ihre ehemaligen Arbeitgeber im Zweifel nicht bereit seien, Geld nachzuschießen, so die Behörde.
Sind die Pensionskassen als Aktiengesellschaft organisiert, ist ebenfalls der Arbeitgeber dran. Jedoch gibt es auch hier Leistungen, für die der Arbeitgeber nicht einstehen muss, wie Experte Frank Grund betont: „Etwa für Leistungen aus Beiträgen, die die Versorgungsberechtigten zusätzlich und aus eigener Tasche leisten oder geleistet haben.“Insgesamt wächst der Druck auf schwächelnde Pensionskassen, sich zusammenzuschließen oder an Spezialabwickler (Run-off-Gesellschaften) ausgelagert zu werden. Scheitert das alles, springt der Sicherungsfonds „Protektor“ein, dem viele der Pensionskassen-AGs angehören. Wie sieht es bei Direktzusagen aus? Während das Unternehmen bei einer Pensionskasse die Betriebsrente ausgelagert hat, ist es bei einer Direktzusage selbst verantwortlich. „Bei der Direktzusage muss das Unternehmen selber dafür Sorge tragen, die heute eingegangenen Verpflichtungen später auch erfüllen zu können. Dazu bilden die Unternehmen in ihren Bilanzen entsprechende Rückstellungen, die Verpflichtungen sind damit durch entsprechende Vermögen des Unternehmens gedeckt“, erläutert Wilhelm-Friedrich Puschinski vom Beratungsunternehmen Willis Towers Watson. Aber auch das funktioniert nur, solange es die Unternehmen noch gibt.
Zum Glück sind viele Konzerne im Pensionssicherungsverein organisiert.