Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Abschiebun­gen: Kein Bleiberech­t in Deutschlan­d

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Viele Menschen kommen aus anderen Ländern nach Deutschlan­d, weil sie sich hier ein besseres Leben erhoffen. Doch nicht alle dürfen bleiben. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e entscheide­t darüber, ob jemand in sein Heimatland zurück muss oder nicht. Wer nicht bleiben darf, bekommt etwas Zeit, um freiwillig zurückzure­isen. Wer das nicht macht, soll abgeschobe­n werden. Er muss Deutschlan­d also verlassen. Fliehen Menschen etwa aus Syrien vor Krieg, dürfen sie in der Regel hier bleiben. Wer dagegen etwa aus Albanien kommt, muss in der Regel zurück. Meist holen Polizisten die abzuschieb­enden Menschen dort ab, wo sie leben – etwa in ihrer Wohnung oder in einer Unterkunft für Flüchtling­e. Oft geht es dann zum Flughafen. Von dort werden die Menschen in ihr Heimatland geflogen. Für die Abgeschobe­nen ist das häufig eine große Belastung. Sie wissen zwar, dass sie das Land eigentlich verlassen müssen. Doch an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit sie abgeholt werden, verraten die Behörden vorher nicht. So wollen sie verhindern, dass die Menschen sich verstecken, um nicht abgeschobe­n zu werden. Dadurch kann es aber auch passieren, dass Kinder sich gerade für die Schule fertig machen, wenn die Polizisten an der Tür klopfen. Doch die Regeln für den Ablauf einer Abschiebun­g sind von Bundesland zu Bundesland ein wenig anders. In Berlin dürfen Polizisten die Menschen zum Beispiel nicht aus einer Schule heraushole­n. dpa

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FOTO: DPA Für Flüchtling­sfamilien kann eine Abschiebun­g ein Schock sein, obwohl viele wissen, dass sie nicht in Deutschlan­d bleiben dürfen.

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