Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch
Wehrhahn-Prozess: Ex-Frau des Angeklagten sagt aus
(wuk) Mit einer Verschiebung und einer Überraschung ging der Indizienprozess beim Landgericht um den Wehrhahn-Anschlag vom Juli 2000 weiter. Nach vier Monaten Verhandlungsdauer gegen einen ExSoldaten (51), der der rechtsextremen Szene in Düsseldorf zugerechnet wird, will das Gericht doch erst in der kommenden Woche ein erstes Zwischenfazit des bisherigen Verfahrens ziehen. Geplant war das schon für diese Woche. Bekannt wurde auch, dass die Ex-Frau des Angeklagten demnächst doch für eine Zeugenaussage zur Verfügung steht.
Was sie in früheren Polizeivernehmungen über ihre Ehe mit dem Angeklagten berichtet hatte, belastet ihn schwer im Sinne der Anklage wegen zwölffachen Mordversuchs. Vor fast genau 18 Jahren hatte die Explosion einer selbst gebastelten Rohrbombe zehn Mitglieder einer Gruppe von zwölf überwiegend jüdischen Sprachschülern am SBahnhof-Wehrhahn teils schwer verletzt. Eine Schwangere verlor ihr ungeborenes Baby. Der angeklagte Ex-Soldat hat jede Mitwirkung an diesem Anschlag stets bestritten, auch habe er keine Kenntnisse gehabt, um eine Bombe zu bauen.
Seine Ex-Frau soll einem Polizisten versichert haben, sie habe als Handlangerin sogar an Seminaren des Angeklagten teilgenommen, in denen er den Bau von Bombenattrappen demonstriert habe. Darüber hinaus habe er das Verstecken solcher Bomben an und in Fahrzeu- gen oder Gebäudeteilen gezeigt und die Funktionsweise von Sprengsätzen erklärt. Zudem beschrieb sie den Angeklagten als jemanden, der sich Lügen ausdenke und selbst daran glaube. Aus gesundheitlichen Gründen hatte die Ex-Frau es bisher abgelehnt, als Zeugin gegen ihn im Prozess aufzutreten, hatte vom ihrem Recht Gebrauch gemacht, als Ex-Gattin des Angeklagten jede Aussage zu verweigern. Jetzt aber, so richtete ein Polizist nach einer Rückfrage bei der Frau gestern den Richtern aus, wolle sie „auf jeden Fall“aussagen, sobald es ihr „in etwa zwei bis drei Wochen“besser gehe. Deutlich vorher, nämlich für den Donnerstag kommender Woche, haben die Richter bereits „eine vorläufige Einschätzung“dazu angekündigt, wie sie die bisherigen Zeugenaussagen und vorgelegten Sachbeweise in diesem Indizienprozess bewerten. Verteidigung und Staatsanwaltschaft haben bis dahin ebenfalls Gelegenheit, ihre eigenen Einschätzungen dazu vortragen