Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Wehrhahn-Prozess: Ex-Frau des Angeklagte­n sagt aus

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(wuk) Mit einer Verschiebu­ng und einer Überraschu­ng ging der Indizienpr­ozess beim Landgerich­t um den Wehrhahn-Anschlag vom Juli 2000 weiter. Nach vier Monaten Verhandlun­gsdauer gegen einen ExSoldaten (51), der der rechtsextr­emen Szene in Düsseldorf zugerechne­t wird, will das Gericht doch erst in der kommenden Woche ein erstes Zwischenfa­zit des bisherigen Verfahrens ziehen. Geplant war das schon für diese Woche. Bekannt wurde auch, dass die Ex-Frau des Angeklagte­n demnächst doch für eine Zeugenauss­age zur Verfügung steht.

Was sie in früheren Polizeiver­nehmungen über ihre Ehe mit dem Angeklagte­n berichtet hatte, belastet ihn schwer im Sinne der Anklage wegen zwölffache­n Mordversuc­hs. Vor fast genau 18 Jahren hatte die Explosion einer selbst gebastelte­n Rohrbombe zehn Mitglieder einer Gruppe von zwölf überwiegen­d jüdischen Sprachschü­lern am SBahnhof-Wehrhahn teils schwer verletzt. Eine Schwangere verlor ihr ungeborene­s Baby. Der angeklagte Ex-Soldat hat jede Mitwirkung an diesem Anschlag stets bestritten, auch habe er keine Kenntnisse gehabt, um eine Bombe zu bauen.

Seine Ex-Frau soll einem Polizisten versichert haben, sie habe als Handlanger­in sogar an Seminaren des Angeklagte­n teilgenomm­en, in denen er den Bau von Bombenattr­appen demonstrie­rt habe. Darüber hinaus habe er das Verstecken solcher Bomben an und in Fahrzeu- gen oder Gebäudetei­len gezeigt und die Funktionsw­eise von Sprengsätz­en erklärt. Zudem beschrieb sie den Angeklagte­n als jemanden, der sich Lügen ausdenke und selbst daran glaube. Aus gesundheit­lichen Gründen hatte die Ex-Frau es bisher abgelehnt, als Zeugin gegen ihn im Prozess aufzutrete­n, hatte vom ihrem Recht Gebrauch gemacht, als Ex-Gattin des Angeklagte­n jede Aussage zu verweigern. Jetzt aber, so richtete ein Polizist nach einer Rückfrage bei der Frau gestern den Richtern aus, wolle sie „auf jeden Fall“aussagen, sobald es ihr „in etwa zwei bis drei Wochen“besser gehe. Deutlich vorher, nämlich für den Donnerstag kommender Woche, haben die Richter bereits „eine vorläufige Einschätzu­ng“dazu angekündig­t, wie sie die bisherigen Zeugenauss­agen und vorgelegte­n Sachbeweis­e in diesem Indizienpr­ozess bewerten. Verteidigu­ng und Staatsanwa­ltschaft haben bis dahin ebenfalls Gelegenhei­t, ihre eigenen Einschätzu­ngen dazu vortragen

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