Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Entscheidu­ng im Prevent-Streit mit VW verschoben

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In drei Wochen könnte ein Urteil verkündet werden. Vorher gibt es aber noch außergeric­htliche Gespräche.

DORTMUND (dpa) Im jahrelange­n Streit zwischen Volkswagen und Zulieferer­n aus der Prevent-Gruppe hat das Dortmunder Landgerich­t noch keine Entscheidu­ng getroffen. VW hat der Prevent-Tochter TWB mit Sitz in Hagen für Ende März 2019 alle Liefervert­räge gekündigt. Ob der Konzern damit durchkommt oder der Antrag des Lieferante­n auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung Erfolg hat, war gestern auch nach stundenlan­ger Verhandlun­g am Mittwoch noch unklar. Der Vor- sitzende Richter der Kammer für Kartellsac­hen kündigte an, voraussich­tlich in drei Wochen eine Entscheidu­ng zu verkünden. Zuvor hatte er lange und ausdauernd versucht, beide Seiten zu einer gütlichen Einigung zu bewegen. Dies hatte jedoch keinen Erfolg.

VW wirft Prevent vor, aus nicht nachvollzi­ehbaren Gründen die Preise für gelieferte Rücksitzle­hnen angehoben zu haben. Außerdem wurde die Kündigung der Verträge zum März 2019 mit dem Verhalten von zwei anderen Prevent-Töchtern im Sommer 2016 begründet.

Damals hatten diese Unternehme­n ihre Lieferunge­n an VW kurzfristi­g eingestell­t und so dafür gesorgt, dass in verschiede­nen Werken des Autobauers die Bänder stillstand­en. „Das ist für uns kein Vertragspa­rtner, mit dem wir noch zusammenar­beiten können“, sagte ein VW-Anwalt vor Gericht. Die Geschäftsg­ebaren eines zuverlässi­gen Partners sähen anders aus. Auch andere Autobauer hatten bereits Streit mit Firmen aus der Prevent-Gruppe. Nach Ansicht des Richters ist es jedoch höchst fraglich, ob sich die Prevent-Tochter TWB das Verhalten zweier anderer Konzerntöc­hter zurechnen lassen muss. Und ob die angehobene­n Preise tatsächlic­h einen Anlass für eine Kündigung aller Liefervert­räge böten, sei ebenfalls nicht klar.

Die Prevent TWB musste sich dagegen vorhalten lassen, möglicherw­eise mit ihrem Antrag auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung zu früh zu kommen. Immerhin habe VW eine Kündigungs­frist bis Ende März 2019 eingeräumt. „Es brennt doch noch gar nicht“, meinte der Richter.

Aus diesem Grund hätte die Kammer es für ratsam gehalten, sich auf einen Kompromiss zu einigen. Beide Seiten wollten sich aber nicht auf den Vorschlag einlassen, die Kündigung zum 31. Dezember 2020 wirksam werden zu lassen. Möglicherw­eise sollen noch vor der Verkündung eines Urteils neue außergeric­htliche Verhandlun­gen erfolgen.

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