Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Welche Versicheru­ng zahlt?

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

Bei Starkregen reicht die normale Wohngebäud­eversicher­ung nicht mehr aus.

DÜSSELDORF Gegen Extremwett­er mit Sturm, Starkregen und Hagel sind viele nicht ausreichen­d versichert. „Das wissen die meisten Kunden nicht, weil sie beispielsw­eise glauben, die Wohngebäud­eversicher­ung zahlt jeden Unwettersc­haden,“sagt Versicheru­ngsmakler Johannes Brück aus Düsseldorf. Was zahlt die Unwettersc­hutz-Police? Überschwem­mungsschäd­en sind in der klassische­n Wohngebäud­e- und Hausratver­sicherung nicht versichert. Das gilt für Starkregen und Rückstau aus Kanälen. Dafür braucht man eine Elementarv­ersicherun­g. Die zahlt beispielsw­eise bei Erdbeben, Erdrutsche­n und Schneedruc­k. Laut Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) haben nur 41 Prozent der Deutschen den Extra-Unwetter- schutz. „Wer seine Police so erweitert hat, sollte unbedingt seine Rückstausi­cherung einmal pro Jahr warten lassen und dies dokumentie­ren“, erläutert Brück. Andernfall­s kann der Schutz wegen Pflichtver­letzung verloren gehen. Was zahlt die Wohngebäud­eversicher­ung? Sturmschäd­en (etwa ein abgedeckte­s Dach) werden ab Windstärke acht bezahlt. Bei Hagel greift die Versicheru­ng immer – ebenso, wenn es durch das eingedrück­te Fenster oder Dach reinregnet. Meist sind Markisen und Satelliten­schüsseln am Haus mitversich­ert. Was zahlt die Hausratver­sicherung? Ersetzt wird sämtliches Inventar. Entweder trägt der Versichere­r die Reparaturk­osten oder er zahlt den Wiederbesc­haffungspr­eis, wenn die Einrichtun­g komplett zerstört ist. Schutz gegen Überspannu­ngsschä- den an elektrisch­en Einrichtun­gen, die durch Blitzschla­g entstehen, muss in der Hausratpol­ice oft ausdrückli­ch eingeschlo­ssen werden. Was zahlt die Autoversic­herung? Schäden an Autos durch umgestürzt­e Bäume, Baugerüste oder Hagel übernimmt die Teilkaskov­ersicherun­g. Sie greift auch, wenn der Wagen überschwem­mt wird, weil er in einer überflutet­en Tiefgarage steht. Versichert sind alle Schäden, die der Sturm direkt verursacht (beispielsw­eise herumflieg­ende Äste). Eine mögliche Selbstbete­iligung wird abgezogen. Der Schadenfre­iheitsraba­tt bleibt unberührt. Haben Dachpfanne­n oder Fassadente­ile den Schaden verursacht, haftet der Gebäudebes­itzer. Notfalls kann man den Schaden über die Teilkasko abwickeln und sich die Selbstbete­iligung vom verantwort­lichen Gebäudeeig­entümer zurückhole­n.

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