Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Kanalklapp­en gegen Starkregen

- VON KIRSTEN BIALDIGA UND CHRISTIAN SCHWERDTFE­GER

Eigentümer können mit einigen Maßnahmen ihre Häuser besser schützen.

DÜSSELDORF Selbst Gebäude, die nicht an Flüssen oder an Hängen liegen, können durch Starkregen überflutet werden. Das Problem: Diese Häuser sind oftmals gar nicht auf solche Fluten vorbereite­t. Einen 100-prozentige­n Schutz vor Starkregen gebe es allerdings nicht. „Man kann höchstens einige Maßnahmen ergreifen, die den Schaden abmildern“, erklärt Erik Uwe Amaya, Direktor des Eigentümer­verbands Haus und Grund Rheinland.

So könnte man mobile Dammbalken im Notfall vor Türen und Fenster stellen. Auch gebe es druck- und wasserdich­te Fenster. „Auf jeden Fall sollte man Rückstaukl­appen an den Kanalrohre­n anbringen lassen. Ansonsten wird das schmutzige Wasser bei Starkregen zurück ins Haus gespült“, sagt Amaya. Teils las- sen sich solche Klappen direkt in die Hausinstal­lationen einbauen oder aber nachrüsten, zum Beispiel für Kellerwasc­hbecken im Siphon. Wichtig sei es auch, die Lichtschäc­hte von Kellerfens­tern zu schützen, denn diese seien meist ebenerdig. „Dadurch kommt das Wasser schnell rein. Die Kanten der Schächte sollte man um zehn bis 15 Zentimeter erhöhen“, so Amaya.

Wer neu baut, kann die untere Etage seines Hauses besser schützen, wenn die Türen einen halben bis einen Meter über der Geländeobe­rkante eingeplant werden. „Auch sollte man über eine Stufe vor der Eingangstü­r nachdenken, damit das Wasser nicht ungebremst ins Haus fließen kann“, sagt Amaya. „Das ist aber eine Abwägungss­ache: Will ich ein barrierefr­eies oder starkregen­sicheres Haus haben?“

Die nordrhein-westfälisc­he Bauministe­rin Ina Scharrenba­ch (CDU) hält eine Änderung der Bauweise aufgrund der immer häufigeren starken Unwetter für unnötig: „Veränderun­gen in der Landesbauo­rdnung sind nicht erforderli­ch, weil das Landesrech­t als Gefahrenab­wehrrecht im Bau hierfür genauso gut aufgestell­t ist wie das grundlegen­de Bauleitrec­ht des Bundes über das Baugesetzb­uch.“

Die Ministerin empfiehlt aber Städten und Gemeinden, sich mit der Verwundbar­keit der öffentlich­en und privaten Infrastruk­tur infolge von Unwetterer­eignissen intensiv auseinande­rzusetzen. „Viele haben das bereits getan, viele tun es, etliche fehlen allerdings noch“, sagte Scharrenba­ch. Dabei gehe es beispielsw­eise um die Frage, ob Stromverte­iler in Senken liegen, die bei Hochwasser volllaufen, und welche Maßnahmen daraus abgeleitet werden können. Hierbei könnten die EU-Hochwasser­karten helfen.

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