Rheinische Post Duesseldorf Meerbusch

Arbeiter-Hotel: Hauptmiete­r wehrt sich gegen Zwangsgeld

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Der Betreiber des Hauses Am Meerkamp 20 will nicht zahlen, klagt außerdem gegen die Drohung der Stadt, das Haus zu versiegeln.

(tak) Der Streit um die Nutzung des Gebäudes mit der Hausnummer 20 im Büdericher Office-Park geht weiter: Das Gebäude wird gegen den Willen der Stadtverwa­ltung noch immer als Herberge für Monteure genutzt, obwohl das Verwaltung­sgericht Düsseldorf bereits vor Wochen entschiede­n hat, dass diese Nutzung nicht zulässig ist.

Die Stadtverwa­ltung will die Beherbergu­ng effektiv unterbinde­n, hatte nach dem Urteil Zwangsgeld­er wegen des Verstoßes gegen die Nut- zungsunter­sagung festgesetz­t. Diese hat der Hauptmiete­r des Hauses bisher nicht bezahlt. Die Stadt versuche gerade, das Geld einzutreib­en, heißt es vom städtische­n Service Recht. Die Stadtkasse als Vollstreck­ungsbehörd­e habe entspreche­nde Schritte beim zuständige­n Gerichtsvo­llzieher eingeleite­t.

Der Hauptmiete­r hat laut Stadt aber inzwischen beim Oberverwal­tungsgeric­ht für das Land NRW eine Beschwerde erhoben. Diese greife den Beschluss des Verwaltung­sge- richts bezüglich der Festsetzun­g des Zwangsgeld­es und der Androhung weiterer Geldstrafe­n an.

Die Begründung des Hauptmiete­rs: Er habe das Gebäude an diverse Mieter nur als Gewerberäu­me vermietet. Die unerlaubte Wohnnutzun­g habe, soweit diese überhaupt stattfinde, nicht er als Betreiber des Gebäudes zu vertreten. Das macht es für die Stadt schwerer, rechtlich gegen die Beherbergu­ng vorzugehen. Heinrich Westerlage, Leiter Service Recht, vermutet darin ein zweckgeric­htetes Vorgehen. Die Stadt zieht weitere Register: Sie hat inzwischen auch eine Ordnungsve­rfügung erlassen, das Betreten des Gebäudes zwangsweis­e durchsetze­n zu können. Außerdem wurde ein höheres Zwangsgeld festgesetz­t und bei weiterer unerlaubte­r Wohnnutzun­g eine Versieglun­g förmlich angedroht. Hiergegen sei aber ebenfalls eine Klage zum Verwaltung­sgericht Düsseldorf erhoben worden, teilt die Stadt mit.

Die Verwaltung hat nun auf die Beschwerde­begründung erwidert und hofft, bald vom Oberverwal­tungsgeric­ht einen Beschluss zur Klärung der streitigen Rechtsfrag­en zu erhalten.

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FOTO: TERHORST In diesem Haus im Office-Park wohnen zeitweise Monteure.

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